Brötchenverkauf am Sonntag erlaubt
MÜNCHEN (dpa) Eine Bäckereikette darf in Bayern auch sonntags ganztäglich unbelegte Brötchen verkaufen. Das entschied das Oberlandesgericht München. Es wies damit eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ab. Die argumentierte, dass nur zubereitete Speisen unter das Gaststättengesetz fallen und damit über den Vormittag hinaus verkauft werden dürfen. Für die Richter sahen Brötchen als „zubereitete Speise“, da die Rohstoffe beim backen verändert werden. Wegen der bundesweiten Bedeutung wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.