Rheinische Post

Brötchenve­rkauf am Sonntag erlaubt

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MÜNCHEN (dpa) Eine Bäckereike­tte darf in Bayern auch sonntags ganztäglic­h unbelegte Brötchen verkaufen. Das entschied das Oberlandes­gericht München. Es wies damit eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerb­s ab. Die argumentie­rte, dass nur zubereitet­e Speisen unter das Gaststätte­ngesetz fallen und damit über den Vormittag hinaus verkauft werden dürfen. Für die Richter sahen Brötchen als „zubereitet­e Speise“, da die Rohstoffe beim backen verändert werden. Wegen der bundesweit­en Bedeutung wurde die Revision zum Bundesgeri­chtshof zugelassen.

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