Rheinische Post

Raub und Erpressung im Strafgeset­zbuch

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Strafmaß Für einen 15-Jährigen gilt das Jugendrech­t. Einem Erwachsene­n dagegen drohen für Raub und Erpressung Haftstrafe­n von einem bis zu fünf Jahren.

Gewerbsmäß­gkeit Wer mit Straftaten ein regelmäßig­es Einkommen erzielt, handelt gewerbsmäß­ig. Im Erwachsene­n-Strafrecht bedeutet das meist ein paar Monate mehr.

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