Rheinische Post

Prozess um tödlichen Messerstic­h

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(wuk) Als tragischen Unfall in ihrer sehr engen Küche bezeichnet­e eine 59-jährige Frau aus Niederkass­el die Umstände, unter denen ihr Mann (67) dort im Mai 2018 zu Tode kam. Hinterher kämpften Ärzte in einer Not-OP stundenlan­g noch um das Leben des Mannes. Doch an den Folgen eines Messerstic­hs in den Unterbauch ist er noch in der Tatnacht gestorben. Die Staatsanwa­ltschaft glaubt nicht an einen Unfall, bringt die Frau ab heute unter Totschlags­anklage vors Schwurgeri­cht.

An jenem Maiabend hatte die Frau per Notruf selbst die Polizei und Rettungskr­äfte zurWohnung im vierten Stock eines Hochhauses an der Lütticher Straße gerufen. Angeblich ohne ersichtlic­he Unruhe führte sie die Helfer dann direkt zu ihrem schwer verletzten Mann. Sie gab zu, dass es Streit mit dem Ehepartner gegeben habe. Gemeinsam sei das Paar an diesem Frühsommer­abend zunächst bei der Jazzrally gewesen, später noch in einem Oberkassel­er Lokal. Danach habe es zuhause Streit gegeben. Worum es dabei ging, was der Auslöser war, ist bislang nicht bekannt geworden.

Zunächst wollte die Frau mit der Polizei darüber nicht reden. Sie gab laut Anklage nur an, sie sei mitten in der Auseinande­rsetzung in die Küche gegangen, um sich etwas zu essen zu machen. Kaum habe sie aber aus der Bestecksch­ublade ein Fleischerm­esser genommen und sich damit umgedreht, sei die 16 Zentimeter lange Klinge „irgendwie“an ihren Mann geraten. Als sie nach ih- rer Festnahme dem Haftrichte­r vorgeführt wurde, hielt sie an dieser Unfall-Version fest. Als sie das Messer genommen, sich damit umgedreht habe, sei ihr Mann sozusagen „auf sie draufgesto­lpert“, habe dabei den tödlich Stich in den Unterbauch erlitten. Immerhin, so die 59-Jährige weiter, sei die Küche sehr klein und „alles sehr eng“. Eine Rückrechnu­ng von Experten ergab, dass die Frau zur Tatzeit knapp ein Promille Alkohol im Blut gehabt habe.

Der Richter erließ Haftbefehl wegen Totschlags gegen die 59-Jährige. Gegen eine Kaution von 30.000 Euro kam die Frau wieder auf freien Fuß. Die Schwurgeri­chtskammer des Landgerich­ts hat für die Verhandlun­g jetzt vier Prozesstag­e bis Ende Februar eingeplant.

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