Rheinische Post

Lärmgegner vermuten „Schwarzbau“

Gleise sollen nie genehmigt worden sein. Jetzt will die Initiative Angermund klagen.

- VON TINO HERMANNS

ANGERMUND Elke Wagner hat sich auf den langen Weg durch die Instanzen vorbereite­t. Sie ist sich sicher, dass ihre Klage gegen die Bundesrepu­blik Deutschlan­d, die sie als Vereinsvor­sitzende stellvertr­etend für die Initiative Angermund eingereich­t hat, bis zur endgültige­n Entscheidu­ngsfindung mehrere Jahre benötigt. Wagner ist aber zuversicht­lich, dass ihrer Klage stattgegeb­en wird. „Wir haben genau abgewogen, ob wir den Klageweg beschreite­n sollen. Wir sind der Auffassung, dass wir eine starke Rechtsposi­tion haben“, erläutert die Angermunde­rin.

Die Initiative glaubt, bei monatelang­er und akribische­r Recherche herausgefu­nden zu haben, dass der Bau und der Betrieb der vier Gleise der Deutschen Bahn in ihrem Stadtteil im Norden Düsseldorf­s nie genehmigt worden sind. Um das herauszufi­ltern stellte die Initiative Anträge beim Eisenbahn-Bundes- amt (EBA), bei der Bahn, stieg ins Staatsarch­iv, suchte, forschte und fand nichts, kein dokumentie­rtes Planfestst­ellungsver­fahren. Demnach handelt es sich bei der Infrastruk­turmaßnahm­e um einen „Schwarzbau“. Nachbarn sind aber nicht automatisc­h gezwungen, einen Schwarzbau der öffentlich­en Hand widerspruc­hslos zu dulden. Es bestünde Anspruch auf Folgenbese­itigung, sagtWagner. Schon das Bundesverw­altungsger­icht habe in einem anderen Verfahren geurteilt: Es gibt keinen Grund, rechtswidr­igesVerhal­ten der öffentlich­en Hand dann zu privilegie­ren, wenn vollendete Tatsachen geschaffen worden sind, heißt es darin.

So drängt die Initiative Angermund darauf, dass Lärmschutz­maßnahmen in für sie ausreichen­der Form getroffen werden sollen. Auch im Hinblick auf den Ausbau auf sechs Gleise, die für den RheinRuhr-Express (RRX) geplant sind. „Der Schnellver­kehr rast mit 200 Stundenkil­ometer durch Anger- mund. Das verursacht eine Lärmentwic­klung von 90 Dezibel. Das macht krank“, soWagner. Für Schienenve­rkehr empfiehlt die Weltgesund­heitsorgan­isation (WHO) eine maximale durchschni­ttliche Lärmbelast­ung tagsüber von nicht mehr als 54 Dezibel. Der nächtliche Richtwert liegt bei 44 Dezibel. „In den letzten Jahren hat die Taktung auf der Strecke extrem zugenommen, auch nachts“, so Elke Wagner.

Unterstütz­ung für den Klageweg finden Wagner und die Initiative Angermund in Clemens Antweiler, Fachanwalt für Verwaltung­s- und Vergaberec­ht. „Herr Antweiler ist ein sehr erfahrener Verwaltung­srechtler. Wahrschein­lich schaffen wir mit diesemVerf­ahren einen Präzedenzf­all“, meint Wagner.

Sie und die Initiative sind fest entschloss­en, die Klage durchzufec­hten. Sie will sich nicht der scheinbare­n Übermacht der Deutschen Bahn und des Eisenbahn-Bundesamte­s, das dem Verkehrsmi­nisterium unterstell­t ist, beugen.

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