Hochhaus ab 22 Meter Mindesthöhe
Anzahl In NRW gibt es laut Bauministerium insgesamt 2396 Hochhäuser. In dieser Zahl enthalten sind sowohl Wohnhäuser als auch Büro- und Verwaltungsgebäude. Seit 1986 müssen die Außenwände aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen.
Definition Als Hochhäuser werden Gebäude bezeichnet, deren Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt.