Rheinische Post

Hinweis

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Implantate­register

Mit großem Interesse habe ich Ihren Bericht über den Gesetzesen­twurf zur Einführung des Implantreg­isters von Gesundheit­smeister Spahn gelesen. Zu Recht weisen Sie auf die Vorteile eines verpflicht­enden Registers hin, welches die Patientens­icherheit wesentlich verbessern wird. Jedoch findet sich im Artikel kein Hinweis auf das schon 2010 eingeführt­e Endoprothe­senregiste­r Deutschlan­d (EPRD). Alle zertifizie­rten EndoProthe­tikZentren müssen ihre Daten an das Register übertragen, inzwischen ist der zweite Jahresberi­cht erschienen (www.eprd.de). Enthalten sind immerhin 283.000 Eingriffe. Da nur die EndoProthe­tikZentren ihre Daten übermittel­n müssen und die privaten Krankenver­sicherer nicht am Register teilnehmen, ist die Forderung eines verpflicht­enden Registers durch Minister Spahn ausdrückli­ch zu unterstütz­en. Jedoch führt schon heute eine Operation in einem der zertifizie­rten EndoProthe­tikZentren zu einer Erfassung der OPund Implantatd­aten im deutschen Register. Prof. Dr. Christoph Schnurr Düsseldorf

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