Hinweis
Implantateregister
Mit großem Interesse habe ich Ihren Bericht über den Gesetzesentwurf zur Einführung des Implantregisters von Gesundheitsmeister Spahn gelesen. Zu Recht weisen Sie auf die Vorteile eines verpflichtenden Registers hin, welches die Patientensicherheit wesentlich verbessern wird. Jedoch findet sich im Artikel kein Hinweis auf das schon 2010 eingeführte Endoprothesenregister Deutschland (EPRD). Alle zertifizierten EndoProthetikZentren müssen ihre Daten an das Register übertragen, inzwischen ist der zweite Jahresbericht erschienen (www.eprd.de). Enthalten sind immerhin 283.000 Eingriffe. Da nur die EndoProthetikZentren ihre Daten übermitteln müssen und die privaten Krankenversicherer nicht am Register teilnehmen, ist die Forderung eines verpflichtenden Registers durch Minister Spahn ausdrücklich zu unterstützen. Jedoch führt schon heute eine Operation in einem der zertifizierten EndoProthetikZentren zu einer Erfassung der OPund Implantatdaten im deutschen Register. Prof. Dr. Christoph Schnurr Düsseldorf