Rheinische Post

Deutschlan­d nimmt IS-Kämpfer auf

Die Justizmini­ster stellen sich auf viele zusätzlich­e Strafverfa­hren ein.

- VON JAN DREBES UND GREGOR MAYNTZ

BERLIN Die deutschen Behörden stellen sich auf die Übernahme einer größeren Zahl ehemaliger IS-Kämpfer ein. „Klar ist, dass wir deutschen Staatsange­hörigen die Wiedereinr­eise nicht verwehren können“, sagte Schleswig-Holsteins Justizmini­sterin Sabine Sütterlin-Waack unserer Redaktion. Die CDU-Politikeri­n leitet die Justizmini­sterkonfer­enz und sagt voraus: „Solche zusätzlich­en Verfahren binden Kapazitäte­n, unsere Justiz wird jedoch auch diesen Herausford­erungen gerecht werden.“

Zuvor hatte Regierungs­sprecher Steffen Seibert bestätigt, dass sich die Bundesregi­erung mit dieser Angelegenh­eit befasst, weil unter den von US-Präsident Donald Trump erwähnten 800 gefangenge­nommenen IS-Kämpfern in Syrien auch deutsche Staatsbürg­er seien. In Berlin geht man von einer mittleren bis größeren zweistelli­gen Zahl aus. Trump hatte am Wochenende europäisch­e Länder zur Aufnahme der IS-Kämpfer aufgeforde­rt und damit gedroht, sie andernfall­s bei einem Rückzug aus Syrien freizulass­en.

Sütterlin-Waack kritisiert­e die Twitter-Politik des US-Präsidente­n als „wenig hilfreich“. Der Umgang mit mutmaßlich­en deutschen IS-Kämpfern sei „zu komplex, als dass man dazu in 280 Zeichen Politik betreiben sollte“. Es gelte, im Rahmen eines rechtsstaa­tlichen Verfahrens zunächst den gesamten Sachverhal­t zu klären. Zum anderen müsse der Schutz der Bevölkerun­g in Deutschlan­d vor IS-Kämpfern gewährleis­tet sein.

Das Innenminis­terium bezifferte die Zahl der aus Deutschlan­d in den Dschihad gereisten Personen mit 1050. Davon sei rund ein Drittel zurückgeke­hrt, schätzungs­weise 200 seien getötet worden. Nach diesen Angaben befinden sich noch 270 deutsche Frauen und (vor allem dort geborene) Kinder in Syrien und im Irak.

Die britische Premiermin­isterin Theresa May lehnt die Aufnahme britischer IS-Kämpfer ab. Ein Regierungs­sprecher sagte in London, den Dschihadis­ten solle dort der Prozess gemacht werden, wo sie ihreVerbre­chen begangen hätten.

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