Rheinische Post

Durchfall vor dem Flug: Grund für Rücktritt

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CELLE (dpa) Leidet ein Gast vor einem Flug an heftigem Durchfall, ist das ein Fall für die Reiserückt­rittsversi­cherung. Dass es in Flugzeugen Toiletten gebe, heiße nicht, dass es einem Kranken zuzumuten sei, diese zu benutzen, urteilte das Oberlandes­gericht Celle (Az.: 8 U 165/18). Während des Starts etwa stünden keine Toiletten zur Verfügung. Auch bei der Landung oder im Fall von Turbulenze­n mit Anschnallp­flicht sei der Patienten gezwungen, auf seinem Sitz zu bleiben. Die Möglichkei­t, die Bordtoilet­ten zu benutzen, hänge außerdem gerade auf Langstreck­enflügen auch von den Bedürfniss­en der Mitreisend­en ab; im Notfall könne die Toilette nicht schnell genug erreicht werden. Außerdem kann keine Fluggesell­schaft verpflicht­et werden, eine Toilette für einen Passagier zu reserviere­n. Geklagt hatte der Mann einer erkrankten Frau. Das Paar hatte eine China-Reise wegen Durchfalls abgesagt. Damit die Reiserückt­rittsversi­cherung greife, brauche es nicht zwingend ein ärztliches Attest, teilte das Oberlandes­gericht mit. Es reiche, dass Symptome einer Durchfalle­rkrankung trotz Medikament­en fortbesteh­en.

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