Durchfall vor dem Flug: Grund für Rücktritt
CELLE (dpa) Leidet ein Gast vor einem Flug an heftigem Durchfall, ist das ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Dass es in Flugzeugen Toiletten gebe, heiße nicht, dass es einem Kranken zuzumuten sei, diese zu benutzen, urteilte das Oberlandesgericht Celle (Az.: 8 U 165/18). Während des Starts etwa stünden keine Toiletten zur Verfügung. Auch bei der Landung oder im Fall von Turbulenzen mit Anschnallpflicht sei der Patienten gezwungen, auf seinem Sitz zu bleiben. Die Möglichkeit, die Bordtoiletten zu benutzen, hänge außerdem gerade auf Langstreckenflügen auch von den Bedürfnissen der Mitreisenden ab; im Notfall könne die Toilette nicht schnell genug erreicht werden. Außerdem kann keine Fluggesellschaft verpflichtet werden, eine Toilette für einen Passagier zu reservieren. Geklagt hatte der Mann einer erkrankten Frau. Das Paar hatte eine China-Reise wegen Durchfalls abgesagt. Damit die Reiserücktrittsversicherung greife, brauche es nicht zwingend ein ärztliches Attest, teilte das Oberlandesgericht mit. Es reiche, dass Symptome einer Durchfallerkrankung trotz Medikamenten fortbestehen.