Briten können Aufenthaltstitel online beantragen
(nic) Das städtische Amt für Migration und Integration bietet in Düsseldorf lebenden Britinnen und Briten die Möglichkeit, online die Ausstellung eines Aufenthaltstitels zu beantragen. Mit einem solchen Antrag sei sichergestellt, dass ihre bisherigen Aufenthaltsrechte im Bundesgebiet auch nach dem Brexit bestehen, bis über den Antrag entschieden ist. Der Service ist kostenfrei und richtet sich nur an britische Staatsangehörige, die in Düsseldorf wohnhaft sind – ihre Zahl liegt bei ungefähr 2900.
„Kein britischer Staatsbürger muss im Falle eines ‚No-Deal Brexit‘ sofort aus Deutschland ausreisen“, betont Oberbürgermeister Thomas Geisel. Mit dem Online-Service vermittele man den Betroffenen „Sicherheit in dem noch ungewissen Austrittsverfahren“. Das Vereinigte Königreich wird voraussichtlich am 29. März die Europäische Union verlassen. Noch ist nicht klar, unter welchen Bedingungen der Austritt erfolgt. Fest steht jedoch, dass britische Staatsangehörige zukünftig für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel oder einen anderen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht benötigen werden.
Infos unter www.duesseldorf.de/ amt-fuer-migration-und-integration/brexit-de.html