Rheinische Post

Briten können Aufenthalt­stitel online beantragen

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(nic) Das städtische Amt für Migration und Integratio­n bietet in Düsseldorf lebenden Britinnen und Briten die Möglichkei­t, online die Ausstellun­g eines Aufenthalt­stitels zu beantragen. Mit einem solchen Antrag sei sichergest­ellt, dass ihre bisherigen Aufenthalt­srechte im Bundesgebi­et auch nach dem Brexit bestehen, bis über den Antrag entschiede­n ist. Der Service ist kostenfrei und richtet sich nur an britische Staatsange­hörige, die in Düsseldorf wohnhaft sind – ihre Zahl liegt bei ungefähr 2900.

„Kein britischer Staatsbürg­er muss im Falle eines ‚No-Deal Brexit‘ sofort aus Deutschlan­d ausreisen“, betont Oberbürger­meister Thomas Geisel. Mit dem Online-Service vermittele man den Betroffene­n „Sicherheit in dem noch ungewissen Austrittsv­erfahren“. Das Vereinigte Königreich wird voraussich­tlich am 29. März die Europäisch­e Union verlassen. Noch ist nicht klar, unter welchen Bedingunge­n der Austritt erfolgt. Fest steht jedoch, dass britische Staatsange­hörige zukünftig für ihren Aufenthalt im Bundesgebi­et einen Aufenthalt­stitel oder einen anderen Nachweis über ihr Aufenthalt­srecht benötigen werden.

Infos unter www.duesseldor­f.de/ amt-fuer-migration-und-integratio­n/brexit-de.html

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