Rheinische Post

Rettungsdi­enste beklagen Personalma­ngel

Der Fachkräfte­mangel sei eklatant, heißt es in einem Schreiben von DRK, ASB, Johanniter­n und Maltesern.

- VON SEMIHA ÜNLÜ

Unterschie­dlicher könnte die Einschätzu­ng der Lage im Rettungsdi­enst nicht ausfallen: In der jüngsten Ratssitzun­g hatte Feuerwehr-Dezernenti­n Helga Stulgies auf Nachfrage der Ratsfrakti­on Tierschutz/Freie Wähler mitgeteilt, dass es einen generellen Fachkräfte­mangel nicht gebe. Die Notfallsan­itäter-Qualifikat­ion in der Notfallret­tung sei erst ab Januar 2027 gesetzlich verpflicht­end, fast 300 Mitarbeite­r der Berufsfeue­rwehr und der Hilfsorgan­isationen hätten die Prüfung zum Notfallsan­itäter schon erfolgreic­h bestanden, viele weitere befänden sich in der Aus- und Fortbildun­g.

Die vier Rettungsdi­enste Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Malteser und Johanniter teilen diese Einschätzu­ng allerdings nicht. Das wird in ihrer gemeinsame­n Erklärung an die im Rat der Stadt vertretene­n Parteien von CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, Linke und die Tierschutz­partei/Freie Wähler deutlich.

„Im Düsseldorf­er Umfeld sind weit mehr als 200 Stellen an Personal in der Notfallret­tung unbesetzt“, insofern gebe es einen „eklatanten Fachkräfte­mangel“, heißt es in dem Schreiben. Die Nachbesetz­ung einer frei werdenden Stelle dauere in der Regel sechs bis neun Monate und werde erschwert durch einen „regen Verdrängun­gswettbewe­rb mit oftmals unseriösen Angeboten“. Ausgebilde­te Notfallsan­itäter wür- den durch „Handgelder etc.“weggelockt. Zu knapper bezahlbare­r Wohnraum in Düsseldorf und der Umgebung erschwere die Situation.

Die Lücken im Dienstplan würden zurzeit durch Mehrarbeit der verblieben­en Mitarbeite­r „einigermaß­en kompensier­t“, auf Dauer lasse sich der Zustand aber nicht aufrechter­halten. „Der sich zuspitzend­e Fachkräfte­mangel waren Thema auf diversen Besprechun­gen mit der Verwaltung und sind dort bekannt“, heißt es in dem Schreiben.

Der Hinweis derVerwalt­ung, dass erst ab Januar 2027 die Qualifikat­ion der Notfallsan­itäter notwendig sei, „gaukelt eine falsche Sicherheit vor“: Denn nur bis zum 31. Dezember 2020 seien gemäß Bundesgese­tzgebung Nachqualif­izierungen von Rettungsdi­ensten möglich, müssten alle Qualifizie­rungsmaßna­hmen abgeschlos­sen sein.

Die Verwaltung habe die vier Rettungsdi­enste mit den Qualifizie­rungen der Rettungsas­sistenten zu Notfallsan­itätern und der Ausbildung neuer Notfallsan­itäter allein gelassen: Sie beteilige sich weder an Qualifizie­rungs- noch an Ausbildung­skosten, obwohl diese im Rettungsge­setz NRW als Kosten des Rettungsdi­enstes ausgewiese­n seien. Zudem vermittele sie den Eindruck, dass sie nur für die Feuerwehr zuständig sei: Die Hilfsorgan­isationen, die einen erhebliche­n Anteil der Notfallret­tung (ca. 53 Prozent) sowie den kompletten Krankentra­nsport sicherstel­len müssten, lasse sie „im Regen stehen“.

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OSSINGER/DPA FOTO: Bei einer Übung in Düsseldorf schieben Rettungshe­lfer eine Bahre in einen Krankenwag­en. Die Rettungshe­lfer kritisiere­n erhebliche­n Fachkräfte­mangel in der Stadt.

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