Mobile Überwachung obliegt der Polizei
Kontrollen Auf Autobahnen dürfen Städte und Kreise nur mit festinstallierten Anlagen kontrollieren, die mobile Überwachung obliegt hier der Polizei. Gemeinden Grundsätzlich nicht gestattet sind Kontrollen für Gemeinden und mittelgroße kreisangehörige Städte – darunter fallen alle Städte unter 100.000 Einwohner.