Rheinische Post

Mobile Überwachun­g obliegt der Polizei

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Kontrollen Auf Autobahnen dürfen Städte und Kreise nur mit festinstal­lierten Anlagen kontrollie­ren, die mobile Überwachun­g obliegt hier der Polizei. Gemeinden Grundsätzl­ich nicht gestattet sind Kontrollen für Gemeinden und mittelgroß­e kreisangeh­örige Städte – darunter fallen alle Städte unter 100.000 Einwohner.

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