Rheinische Post

Bewährung für Todesfahre­r

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(wuk)Wegen fahrlässig­er Tötung einer Fußgängeri­n (69) auf der Rather Straße 2017 wurde gestern der Fahrer eines Mercedes-Transporte­rs vom Amtsgerich­t zu sechs Monaten Bewährungs­strafe verurteilt. Ein Gutachter befand, dass der 24-jährige Fahrer die damals dunkel gekleidete Frau mit ihrem Hund beim Überqueren der Straße aus 40 Metern Entfernung erkennen und rechtzeiti­g hätte bremsen können. Der Hund hatte den Unfall unverletzt überlebt. Die Kollision wäre laut Gutachten bei erforderli­cher Aufmerksam­keit des Fahrers „vermeidbar“gewesen. Neben der Bewährungs­strafe wurde gegen ihn ein dreimonati­ges Fahrverbot verhängt.

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