Bewährung für Todesfahrer
(wuk)Wegen fahrlässiger Tötung einer Fußgängerin (69) auf der Rather Straße 2017 wurde gestern der Fahrer eines Mercedes-Transporters vom Amtsgericht zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Ein Gutachter befand, dass der 24-jährige Fahrer die damals dunkel gekleidete Frau mit ihrem Hund beim Überqueren der Straße aus 40 Metern Entfernung erkennen und rechtzeitig hätte bremsen können. Der Hund hatte den Unfall unverletzt überlebt. Die Kollision wäre laut Gutachten bei erforderlicher Aufmerksamkeit des Fahrers „vermeidbar“gewesen. Neben der Bewährungsstrafe wurde gegen ihn ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt.