Rheinische Post

Kostspieli­g

- Raoul Wenzel Viersen

Was soll diese unselige Diskussion? Termine sind verbindlic­he Vereinbaru­ngen, die einzuhalte­n sind. Der Arzt plant für den Patienten zum Beispiel eine kostspieli­ge Untersuchu­ng. Dann kann es keine Absage ohne triftigen Grund geben. Maschinen, ob Langzeit EKG oder MRT, erfordern hohe Investitio­nen. Das Ausfallhon­orar ist keine Strafe, sondern nur ein notdürftig­er Ersatz für einen verschlamp­ten Termin. Ärzte sind trotz aller Ethik, die erwartet wird, keine Fußabtrete­r, sondern Unternehme­r, die auch Verantwort­ung für sich, ihre Familien und Mitarbeite­r tragen. Auch Ärzte müssen Miete, Strom et cetera bezahlen. Wenn Sie Ihren Handwerker so mit Dreck bewerfen, dreht er Ihnen eine lange Nase.

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