Vergütung
Ja, das ist durchaus nachvollziehbar dem Patienten einen versäumten Arzttermin in Rechnung zu stellen. Es sollte aber parallel eine Regelung gefunden werden, welche die Vergütung der Patienten für eine eventuelle Wartezeit regelt.
Ja, das ist durchaus nachvollziehbar dem Patienten einen versäumten Arzttermin in Rechnung zu stellen. Es sollte aber parallel eine Regelung gefunden werden, welche die Vergütung der Patienten für eine eventuelle Wartezeit regelt.