Städte halfen Mietern 9000 Mal bei Problemen
Fast die Hälfte der NRW-Kommunen griff seit 2014 auf das umstrittene Wohnungsaufsichtsgesetz zurück. Diese Bilanz lässt die CDU umdenken.
DÜSSELDORF Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben das umstrittene Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) seit Mai 2014 rund 9000 Mal angewendet. Insgesamt machten 173 oder 44 Prozent der Kommunen von den neuen Möglichkeiten Gebrauch, mit Zwangsmaßnahmen gegen Vermieter vorzugehen, die ihre Wohnungen unnötig leerstehen oder verwahrlosen lassen oder sie nur noch über Ferienportale wie Airbnb vergeben. Das Gesetz sieht Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor. Es ermächtigt die Gemeinden, Missstände zu ermitteln und die Vermieter zur Beseitigung zu zwingen.
Nach zum Teil erbittertem Streit um das Gesetz hat NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) das von der rot-grünenVorgängerregierung verabschiedete Gesetz von den Wissenschaftlern des Berliner Instituts für Stadtforschung und Strukturpolitik überprüfen lassen. Das noch unveröffentlichte Gutachten liegt unserer Redaktion vor.
Die Autoren stellen sich klar hinter das Gesetz. Im Text heißt es: „Aus Sicht der Gutachter besteht kein grundlegender Änderungsbedarf beim WAG. Vielmehr hat sich das WAG in seiner bisherigen Fassung bewährt.“Für einen Teil der Städte und Gemeinden, die es angewendet hätten, sei es als Instrument der Politik sogar unverzichtbar.
Von den neuen Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, wurde das sogenannte Instandsetzungsverfahren am häufigsten angewendet: 90 Prozent der Kommunen, die tätig wurden, setzten den Vermietern harte Fristen zur Beseitigung von Mängeln. 23 Prozent griffen sogar zur Unbewohnbarkeitserklärung: Danach mussten die betroffenenWohnungen zum Schutz der Mieter geräumt und durften bis auf Weiteres nicht mehr bewohnt werden. 13 Pro
Liebe Leserinnen und Leser, an den Osterfeiertagen erscheint keine Zeitung. Die nächste Ausgabe erhalten Sie am Dienstag, 23. April. Verlag und Redaktion wünschen ein frohes und gesegnetes Osterfest. zent der Kommunen gingen mithilfe des neuen Überbelegungsverfahrens vor allem gegen Vermieter vor, die ihre Häuser in überteuerte Matratzenlager verwandelt hatten.
Bonn, Dortmund, Köln und Münster gingen zudem mithilfe des Gesetzes gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vor, also etwa gegen Vermieter, die ihre Wohnungen über Internetportale nur noch kurzfristig vermieten.
2014 hatten CDU und FDP gegen das Gesetz gestimmt. Begründung damals: Es sei „verfassungsrechtlich bedenklich“und „eine weitere eigentümerfeindliche Überregulierung“. Noch im Wahlkampf 2017 hatte die CDU das Gesetz abgelehnt. Im Koalitionsvertrag hatte SchwarzGelb eine Überprüfung angekündigt, die nun als abgeschlossen gilt.
Die Landesregierung wird daher wohl am Wohnungsaufsichtsgesetz festhalten. Bauministerin Scharrenbach sagte unserer Redaktion: „Das Ergebnis zeigt auf, dass keine Veränderungsbedarfe am Wohnungsaufsichtsgesetz vorgetragen werden. Das Gutachten wird dem Landtag zur Beratung und Befassung übersandt.“In ihrem Haus heißt es, Scharrenbach werde das Gesetz lassen, wie es ist. Fabian Schrumpf, wohnungspolitischer Sprecher der CDU im Landtag, sagte: „Nach gegenwärtigem Stand empfehle ich meiner Fraktion, sich für die Beibehaltung auszusprechen.“Aus Sicht der SPD und der Grünen hat sich das Gesetz „wie erwartet“bewährt.