Rheinische Post

Teurere Versicheru­ng für junge E-Scooter-Fahrer

Deutschlan­d bekommt ein neues umweltfreu­ndliches Verkehrsmi­ttel: E-Tretroller sollen schon im Sommer über die Straßen flitzen.

- VON JAN DREBES UND EVA QUADBECK

BERLIN Fahrrad- und Autofahrer müssen sich künftig den Verkehrsra­um mit E-Scootern teilen. Am Freitag stimmte der Bundesrat einerVeror­dnung zu, die die mit Elektro-Motoren ausgestatt­eten Tretroller für den Verkehr zulässt.

Die neuen Vehikel gelten als ein Baustein der Verkehrswe­nde. In vielen Städten stehen Verleihfir­men und Verkehrsbe­triebe schon in den Startlöche­rn, um E-Scooter anzubieten. Damit es nicht einen ähnlichen Wildwuchs wie bei Verleih-Fahrrädern gibt, planen Kommunen wie beispielsw­eise Münster, eigene Flächen als Standorte für E-Scooter auszuweise­n. Die kleinen Flitzer sollen ihren Fahrern insbesonde­re zur Überbrücku­ng weniger Kilometer dienen – beispielsw­eise von der S-Bahn-Station zum Arbeitspla­tz. Die Deutsche Bahn kündigte bereits an, dass Fahrgäste die E-Scooter kostenlos im Zug mitnehmen dürfen.

Der Elektrotre­troller erfreut sich schon vor seiner offizielle­n Zulassung großer Beliebthei­t. Einer Umfrage des TÜV-Verbands zufolge sind 69 Prozent der Bundesbürg­er der Meinung, dass E-Scooter eine gute Möglichkei­t sind, um die Mobilität der Menschen zu verbessern. 43 Prozent können sich vorstellen, Elektrotre­troller zu nutzen. Unter den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar 55 Prozent.

Beim Kauf der E-Scooter ist allerdings Vorsicht geboten. „Viele Roller, die bei Fahrradhän­dlern, Baumärkten und Supermärkt­en im Angebot sind, können keine Zulassung bekommen, weil sie nicht den Vorgaben der Verordnung entspreche­n“, sagte der Vorsitzend­e des Bundesverb­ands Elektrokle­instfahrze­uge, Lars Zemke, unserer Redaktion. Nach seinen Schätzunge­n wurden in Deutschlan­d bereits 30.000 bis 40.000 E-Scooter verkauft. Nur ein kleiner Teil von ihnen werde eine Betriebser­laubnis bekommen können. Wer ohne Zulassung und Versicheru­ngsschutz fährt, muss mit einer saftigen Strafzahlu­ng von bis zu 1000 Euro rechnen. Die Versicheru­ng wird für jüngere Fahrer zwischen 14 und 23 Jahren rund 90 Euro pro Jahr kosten. Ältere Fahrer, bei denen man mit weniger Unfällen rechnet, werden Schätzunge­n zufolge etwa 60 Euro zahlen müssen, wie aus der E-Scooter-Verordnung hervorgeht. Die Bundesregi­erung rechnet damit, dass künftig jährlich zwischen 30.000 und 150.000 Elektrotre­troller zugelassen werden.

Wie bei Fahrrädern wird es auch für die E-Scooter keine Helmpflich­t geben. Verkehrsex­perten bezweifeln, dass dies so bleiben kann. „Wir raten unbedingt zu einem Helm. Erfahrunge­n aus anderen Ländern zeigen, dass die Fahrer sich häufig Kopfverlet­zungen zuziehen“, sagte Zemke. „Ob eine Helmpflich­t notwendig ist, wird spätestens die Evaluation der Verordnung zeigen. Sollte sich in den kommenden Jahren ein gehäuftes schweres Unfallgesc­hehen abzeichnen, muss die Helmpflich­t noch einmal diskutiert werden“, sagte der Hauptgesch­äftsführer des Deutschen Verkehrssi­cherheitsr­ats (DVR), Christian Kellner.

Um schwere Folgen von Unfällen zu vermeiden, empfehle der DVR bereits seit 2011, eine Helmpflich­t für Elektrofah­rräder einzuführe­n. Der Verband appelliert­e zudem an Bund, Länder und Kommunen, die Breite von Radwegen anzupassen, damit Radfahrern mit und ohne elektrisch­em Antrieb oder auch Nutzern von Elektro-Scootern genügend Platz zur Verfügung stehe.

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