Klagen im VW-Dieselskandal werden nicht gebündelt
HAMBURG (rtr) Im Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche von Anlegern im Dieselskandal gegen Volkswagen und dessen Großaktionär Porsche SE werden die Klagen nicht in Braunschweig zusammengefasst. Das dortige Oberlandesgericht entschied, dass für Ansprüche gegen VW wegen Verletzungen der Pflicht zur Börseninformation ausschließlich das Landgericht Braunschweig zuständig sei. Für Ansprüche gegen die Porsche SE sei dies hingegen nur das Landgericht Stuttgart. Das Gericht argumentierte damit, dass zur Feststellung von fehlerhaften oder irreführenden Kapitalmarktinformationen auf Unternehmensdaten und Ad-hoc-Mitteilungen am Sitz des Unternehmens zurückgegriffen werden müsse. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte im März entschieden, dass dort nicht in einem separaten Musterprozess über Anlegerklagen gegen die Porsche SE verhandelt werden solle. Die Schadensersatzklagen von Anlegern sollten ausgesetzt werden, bis in dem schon laufenden Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW vor dem Oberlandesgericht Braunschweig eine Entscheidung gefallen sei.
Das Gericht in Braunschweig verhandelt seit fast einem Jahr über eine Musterklage der Fondsgesellschaft Deka wegen erlittener Kursverluste durch den VW-Dieselskandal. Insgesamt gibt es dort knapp 1700 vergleichbare Fälle, die Summe der bereits berücksichtigten Forderungen beläuft sich auf rund fünf Milliarden Euro. Im Falle eines Urteils zugunsten der Deka können diese Kläger ihre Ansprüche beim Landgericht durchsetzen. In Stuttgart sind rund 200 Anlegerklagen gegen die Porsche SE über Forderungen von insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro anhängig. Sie argumentieren, auch der Großaktionär hätte über Insiderinformationen seiner Tochter Volkswagen informieren müssen. Bei beiden Gerichten werfen die Kläger – überwiegend institutionelle Anleger – dem Wolfsburger Autobauer vor, Informationen über den Dieselskandal vor vier Jahren zu lange zurückgehalten und den Aktionären dadurch Wertverluste eingebrockt zu haben. Dem hält VW entgegen, die Kursrelevanz sei erst durch die Veröffentlichung der US-Umweltbehörde EPA am 18. September 2015 erkennbar geworden.