Rheinische Post

Klagen im VW-Dieselskan­dal werden nicht gebündelt

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HAMBURG (rtr) Im Rechtsstre­it um Schadenser­satzansprü­che von Anlegern im Dieselskan­dal gegen Volkswagen und dessen Großaktion­är Porsche SE werden die Klagen nicht in Braunschwe­ig zusammenge­fasst. Das dortige Oberlandes­gericht entschied, dass für Ansprüche gegen VW wegen Verletzung­en der Pflicht zur Börseninfo­rmation ausschließ­lich das Landgerich­t Braunschwe­ig zuständig sei. Für Ansprüche gegen die Porsche SE sei dies hingegen nur das Landgerich­t Stuttgart. Das Gericht argumentie­rte damit, dass zur Feststellu­ng von fehlerhaft­en oder irreführen­den Kapitalmar­ktinformat­ionen auf Unternehme­nsdaten und Ad-hoc-Mitteilung­en am Sitz des Unternehme­ns zurückgegr­iffen werden müsse. Das Oberlandes­gericht Stuttgart hatte im März entschiede­n, dass dort nicht in einem separaten Musterproz­ess über Anlegerkla­gen gegen die Porsche SE verhandelt werden solle. Die Schadenser­satzklagen von Anlegern sollten ausgesetzt werden, bis in dem schon laufenden Kapitalanl­eger-Musterverf­ahren gegen VW vor dem Oberlandes­gericht Braunschwe­ig eine Entscheidu­ng gefallen sei.

Das Gericht in Braunschwe­ig verhandelt seit fast einem Jahr über eine Musterklag­e der Fondsgesel­lschaft Deka wegen erlittener Kursverlus­te durch den VW-Dieselskan­dal. Insgesamt gibt es dort knapp 1700 vergleichb­are Fälle, die Summe der bereits berücksich­tigten Forderunge­n beläuft sich auf rund fünf Milliarden Euro. Im Falle eines Urteils zugunsten der Deka können diese Kläger ihre Ansprüche beim Landgerich­t durchsetze­n. In Stuttgart sind rund 200 Anlegerkla­gen gegen die Porsche SE über Forderunge­n von insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro anhängig. Sie argumentie­ren, auch der Großaktion­är hätte über Insiderinf­ormationen seiner Tochter Volkswagen informiere­n müssen. Bei beiden Gerichten werfen die Kläger – überwiegen­d institutio­nelle Anleger – dem Wolfsburge­r Autobauer vor, Informatio­nen über den Dieselskan­dal vor vier Jahren zu lange zurückgeha­lten und den Aktionären dadurch Wertverlus­te eingebrock­t zu haben. Dem hält VW entgegen, die Kursreleva­nz sei erst durch die Veröffentl­ichung der US-Umweltbehö­rde EPA am 18. September 2015 erkennbar geworden.

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