Staatsschutz stuft rechte Flyer nicht als Straftat ein
(arl) Der Staatsschutz stuft die Flugblätter, die zwei rechtsextreme Gruppen an parkenden Autos vor dem Rheinbad hinterlassen hatten, nicht als strafrechtlich relevant ein. Die Autos seien nicht beschädigt worden, das vorgeschriebene Impressum sei auf den Flyern zu finden. Auch inhaltlich gebe es keine Anhaltspunkte für eine Straftat, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage unserer Redaktion.
Die Gruppierungen hatten offenbar die Aufmerksamkeit wegen der drei Räumungen des Bades für Hetze gegen Flüchtlinge und politische Gegner nutzen wollen. Die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei „Der Dritte Weg“gibt auf einem Flyer „Verhaltenstipps“, wie man sich gegen„sexuelle Nötigungen, Vergewaltigungen und Diebstähle durch Asylbewerber“in Schwimmbädern schützen könne. Dass an den Vorfällen im Rheinbad Asylbewerber beteiligt waren, wie der Flyer nahelegt, ist nicht bewiesen. Auch wegen schwerer Straftaten wie den genannten wird nicht ermittelt. Der rechtsextreme Verein „Die Deutschen Konservativen“wettert unter der Überschrift „Deutschland verrecke – zehn Todsünden der Grünen gegen das deutsche Volk“.
Nach der jüngsten Räumung hatte es nur zwei Anzeigen gegeben: die eine gegen einen 16-Jährigen mit deutscher sowie nigerianischer Staatsbürgerschaft wegen Bedrohung, die andere gegen einen 27-jährigen Deutschen. Die Personalien der anderen Jugendlichen wurden nicht festgestellt. Offenbar hat es auch die zunächst von den Verantwortlichen kommunizierten „Tumulte“im Bad nicht gegeben, Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) revidierte eine erste Einschätzung, in der er auch von „Jugendbanden“gesprochen hatte.
Die rechte Düsseldorfer Gruppe „Bruderschaft Deutschland“hatte das Rheinbad ebenfalls als Bühne nutzen wollen, rund 50 Männer waren in der vergangenen Woche am Einlass aufgehalten worden.