Bahn-Streit: Gericht macht Anwohnern wenig Hoffnung
DÜSSELDORF Ohne greifbares Ergebnis blieb der Prozessauftakt vorm Verwaltungsgericht um die Zumutbarkeit der Bahntrasse, die an Angermund vorbei führt. Eine der meistbefahrenen Bahnstrecken Europas ist nach Ansicht einer klagenden Anwohnerin viel zu laut und obendrein illegal errichtet worden. Die Frau, die als Vereinsvorsitzende stellvertretend für die Initiative Angermund klagt, verlangt ein Einschreiten vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und wirksame Lärmschutzmaßnahmen. Nach Vereinsangaben fahren auf der Strecke täglich rund 680 Züge. Das Gericht räumte der Klägerseite nun weitere Zeit ein, um bis Anfang Oktober zusätzliche Argumente vorzutragen.
Wenn ihr Sohn an dieser Bahnstrecke vorbei radelt, müsse er sich wegen des Zuglärms immer beide Ohren zuhalten und freihändig auf dem Fahrrad fahren, so die Klägerin. Das sei gefährlich, aber auch für alle anderen Anwohner sei die Trassenführung ohne Lärmschutz eine „unhaltbare Belastung“. Sie schätze, dass die Anwohner trotzdem noch rund zehn Jahre damit leben müssen, bis das EBA nach einem Gang durch alle Gerichtsinstanzen endlich dazu gezwungen werde, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bürger und Anwohner zu ergreifen.
Die Klägerin geht weiter davon aus, dass die 1845 errichtete Strecke von vornherein illegal war, weil nirgendwo eine Genehmigung dafür aufzutreiben sei. Richter Andreas Hake winkte jedoch ab: Für ihn sei es „schlechthin nicht vorstellbar“, dass damals jene Bahnstrecke„ohne Prüfung durch die Behörden“errichtet worden sein könnte.
Auf einen Totalabriss drängt die Klägerin nicht. Sie will Lärmschutzmaßnahmen wie Nachtfahrverbote oder Tempo-Begrenzungen gerichtlich durchsetzen. Das EBA beruft sich aber auf Bestandsschutz, sieht im Übrigen keinen Anlass zum Einschreiten gegen die Deutsche Bahn Netz AG. Auch nicht im Hinblick auf den geplanten Streckenausbau von bisher vier auf zukünftig dann sechs Gleise. Dass die Lage für die Anwohner aufgrund des „beachtlichen“Zuglärms schon jetzt eine „völlig unbefriedigende Situation“sei, fand der Richter nachvollziehbar.
Die Klägerseite will zudem prüfen, ob nachträgliche Ausbaustufen der Strecke im 20.Jahrhundert ohne erforderliche Genehmigungen errichtet wurden und die damals schon geltenden Lärmschutznormen verletzt worden seien. Dazu räumte das Gericht eine Frist bis zum 1.Oktober ein.