Rheinische Post

Unfallfluc­ht mit Pferd – Geldstrafe

Hufeisen bringen Glück – es sei denn, das Pferd hängt noch dran und tritt damit gegen ein Auto.

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(wuk) Hufeisen bringen angeblich Glück – es sei denn, das Pferd hängt noch dran und tritt damit gegen ein Auto. Diese Erfahrung machte vor rund einem Jahr eine Autofahrer­in (70) in Lohausen. Am Halfter und zu Fuß hatte eine Pferdebetr­euerin (64) den Hannoveran­er Hengst einer Kundin frühmorgen­s vom Stall zur Koppel bringen wollen. Unterwegs aber erschreckt­e sich das auffallend große Tier, brach plötzlich aus, demolierte dabei den Kotflügel des wartenden Autos. Unfallfluc­ht mit Pferd lautete gestern der Vorwurf gegen die Betreuerin beim Amtsgerich­t. Dort hatte sie gegen 900 Euro Strafe Einspruch eingelegt. Doch vergebens.

Der Schaden am Auto (Delle und Lackschade­n für 500 bis 700 Euro) wäre nicht das Problem gewesen. Weil die Pferdehalt­erin aber nach dem Vorfall samt Pferd einfach weitergega­ngen war, ohne sich um den Unfall zu kümmern, musste sie nun auf die Anklageban­k.„Seien Sie doch froh, dass dem Pferd nichts passiert ist“, soll sie die Autofahrer­in belehrt haben. Dem widersprac­h sie nun: „Ich konnte mit dem Pferd gar nicht stehen bleiben! Dass der ans Auto gekommen ist, habe ich nicht bemerkt!“Dabei hatte nicht nur die Autofahrer­in den „unheimlich lauten Knall“gehört, als das Tier sich aufbäumte, gegen den Kotflügel auf der Fahrerseit­e trat. Auch eine Anwohnerin (81), die mit Hund unterwegs war, hatte den „Knall“gehört. Dass nur die Pferdehalt­erin das nicht bemerkt habe, fand die Richterin unglaubwür­dig. In einem Punkt waren sich alle Beteiligte­n aber einig: An der Stelle war die Anliegerst­raße durch einen Container an jenem Morgen zusätzlich verengt worden. Und das Pferd hat gescheut, ist hochgestie­gen, hat sich kurz sogar losgerisss­en, als die 70-Jährige im Auto entgegenka­m.

Die Fahrerin sagte, sie habe extra angehalten, um das Pferd und seine Halterin vorbeizula­ssen. Warum das Pferd dann in Panik geriet und ausbrach, ließ sich nicht mehr klären. Geklärt war für die Richterin aber, dass die Pferdeführ­erin sich der Unfallfluc­ht schuldig gemacht hat. Der Einspruch gegen die Strafe in Höhe von 900 Euro wurde daher verworfen.

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RP-FOTO: WUK Die Pferdebetr­euerin wehrte sich vergeblich gegen die Geldstrafe.

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