Unfallflucht mit Pferd – Geldstrafe
Hufeisen bringen Glück – es sei denn, das Pferd hängt noch dran und tritt damit gegen ein Auto.
(wuk) Hufeisen bringen angeblich Glück – es sei denn, das Pferd hängt noch dran und tritt damit gegen ein Auto. Diese Erfahrung machte vor rund einem Jahr eine Autofahrerin (70) in Lohausen. Am Halfter und zu Fuß hatte eine Pferdebetreuerin (64) den Hannoveraner Hengst einer Kundin frühmorgens vom Stall zur Koppel bringen wollen. Unterwegs aber erschreckte sich das auffallend große Tier, brach plötzlich aus, demolierte dabei den Kotflügel des wartenden Autos. Unfallflucht mit Pferd lautete gestern der Vorwurf gegen die Betreuerin beim Amtsgericht. Dort hatte sie gegen 900 Euro Strafe Einspruch eingelegt. Doch vergebens.
Der Schaden am Auto (Delle und Lackschaden für 500 bis 700 Euro) wäre nicht das Problem gewesen. Weil die Pferdehalterin aber nach dem Vorfall samt Pferd einfach weitergegangen war, ohne sich um den Unfall zu kümmern, musste sie nun auf die Anklagebank.„Seien Sie doch froh, dass dem Pferd nichts passiert ist“, soll sie die Autofahrerin belehrt haben. Dem widersprach sie nun: „Ich konnte mit dem Pferd gar nicht stehen bleiben! Dass der ans Auto gekommen ist, habe ich nicht bemerkt!“Dabei hatte nicht nur die Autofahrerin den „unheimlich lauten Knall“gehört, als das Tier sich aufbäumte, gegen den Kotflügel auf der Fahrerseite trat. Auch eine Anwohnerin (81), die mit Hund unterwegs war, hatte den „Knall“gehört. Dass nur die Pferdehalterin das nicht bemerkt habe, fand die Richterin unglaubwürdig. In einem Punkt waren sich alle Beteiligten aber einig: An der Stelle war die Anliegerstraße durch einen Container an jenem Morgen zusätzlich verengt worden. Und das Pferd hat gescheut, ist hochgestiegen, hat sich kurz sogar losgerisssen, als die 70-Jährige im Auto entgegenkam.
Die Fahrerin sagte, sie habe extra angehalten, um das Pferd und seine Halterin vorbeizulassen. Warum das Pferd dann in Panik geriet und ausbrach, ließ sich nicht mehr klären. Geklärt war für die Richterin aber, dass die Pferdeführerin sich der Unfallflucht schuldig gemacht hat. Der Einspruch gegen die Strafe in Höhe von 900 Euro wurde daher verworfen.