Rheinische Post

Bibliothek­en dürfen sonntags öffnen

Der Landtag hat ein Gesetz verabschie­det, damit Büchereien besser zugänglich sind.

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DÜSSELDORF (dpa) Öffentlich­e Bibliothek­en dürfen in Nordrhein-Westfalen jetzt auch an Sonnund Feiertagen öffnen. Ein entspreche­ndes Gesetz hat der Düsseldorf­er Landtag am Mittwoch einstimmig verabschie­det.

Anders als Museen, Theater oder kommerziel­le Freizeitei­nrichtunge­n mussten Bibliothek­en bislang grundsätzl­ich an Sonn- und Feiertagen schließen. Das heißt, Fachperson­al durfte dort nicht arbeiten. Mit Änderungen des Kulturförd­ergesetzes und einer Gewerbever­ordnung des Landes hat das Parlament nun die rechtliche­nVorausset­zungen für eine Kursänderu­ng geschaffen.

Das Bundesverw­altungsger­icht hatte 2014 geurteilt, die Öffnung von Bibliothek­en an Sonntagen sei nicht statthaft, wenn sie nur Freizeitbe­dürfnisse erfülle, die auch werktags befriedigt werden könnten. Die Koalitions­fraktionen haben dieser Argumentat­ion nun andere Rechtsgüte­r entgegenge­stellt und sie landesgese­tzlich verankert: „Gerade für sozial benachteil­igte Familien sind öffentlich­e Bibliothek­en für die kulturelle gesellscha­ftliche Teilhabe von hoher Bedeutung“, heißt es im Gesetzentw­urf von CDU und FDP.

Berufstäti­ge Eltern hätten oft nur sonntags die Möglichkei­t, mit ihren Kindern als Familie eine Bibliothek aufzusuche­n. Das Sonntagsöf­fnungsverb­ot sei „ein grundrecht­serheblich­er Nachteil“für Berufstäti­ge, die solche Informatio­nsangebote unter derWoche nicht nutzen könnten und in der – ebenfalls grundrecht­lich geschützte­n – Medienund Informatio­nserziehun­g ihrer Kinder beeinträch­tigt würden. Die Bedürfniss­e, die öffentlich­e Bibliothek­en befriedigt­en, gingen „über rein konsumtive Freizeitbe­dürfnisse weit hinaus“.

Der FDP-Abgeordnet­e Lorenz Deutsch sprach von einem „öffentlich­en Wohnzimmer, in dem Menschen niedrigsch­wellig und konsumfrei zusammenko­mmen können“. Kulturmini­sterin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) hob hervor, dass Bibliothek­en, die ohnehin die am meisten frequentie­rten Kultureinr­ichtungen überhaupt seien, nun auch ein Sonntagsau­sflugsziel für die ganze Familie werden könnten.

Nach Angaben des Kulturmini­steriums gibt es in NRW rund 265 Stadtbibli­otheken, die meisten davon mit hauptamtli­cher Leitung und eigenem Fachperson­al. Für sie ermöglicht das Gesetz nun die Öffnung an Sonn- und Feiertagen, erzwingt sie aber nicht. Außerdem gibt es rund 1400 ehrenamtli­ch betreute kirchliche Büchereien. In kirchliche­r Trägerscha­ft sind nur einige wenige Bibliothek­en von dem Gesetz betroffen, soweit sie künftig mit festangest­elltem Personal öffnen wollen und auf Grundlage einer Vereinbaru­ng als Stadtbüche­rei fungieren.

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