Bibliotheken dürfen sonntags öffnen
Der Landtag hat ein Gesetz verabschiedet, damit Büchereien besser zugänglich sind.
DÜSSELDORF (dpa) Öffentliche Bibliotheken dürfen in Nordrhein-Westfalen jetzt auch an Sonnund Feiertagen öffnen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Düsseldorfer Landtag am Mittwoch einstimmig verabschiedet.
Anders als Museen, Theater oder kommerzielle Freizeiteinrichtungen mussten Bibliotheken bislang grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen schließen. Das heißt, Fachpersonal durfte dort nicht arbeiten. Mit Änderungen des Kulturfördergesetzes und einer Gewerbeverordnung des Landes hat das Parlament nun die rechtlichenVoraussetzungen für eine Kursänderung geschaffen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2014 geurteilt, die Öffnung von Bibliotheken an Sonntagen sei nicht statthaft, wenn sie nur Freizeitbedürfnisse erfülle, die auch werktags befriedigt werden könnten. Die Koalitionsfraktionen haben dieser Argumentation nun andere Rechtsgüter entgegengestellt und sie landesgesetzlich verankert: „Gerade für sozial benachteiligte Familien sind öffentliche Bibliotheken für die kulturelle gesellschaftliche Teilhabe von hoher Bedeutung“, heißt es im Gesetzentwurf von CDU und FDP.
Berufstätige Eltern hätten oft nur sonntags die Möglichkeit, mit ihren Kindern als Familie eine Bibliothek aufzusuchen. Das Sonntagsöffnungsverbot sei „ein grundrechtserheblicher Nachteil“für Berufstätige, die solche Informationsangebote unter derWoche nicht nutzen könnten und in der – ebenfalls grundrechtlich geschützten – Medienund Informationserziehung ihrer Kinder beeinträchtigt würden. Die Bedürfnisse, die öffentliche Bibliotheken befriedigten, gingen „über rein konsumtive Freizeitbedürfnisse weit hinaus“.
Der FDP-Abgeordnete Lorenz Deutsch sprach von einem „öffentlichen Wohnzimmer, in dem Menschen niedrigschwellig und konsumfrei zusammenkommen können“. Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) hob hervor, dass Bibliotheken, die ohnehin die am meisten frequentierten Kultureinrichtungen überhaupt seien, nun auch ein Sonntagsausflugsziel für die ganze Familie werden könnten.
Nach Angaben des Kulturministeriums gibt es in NRW rund 265 Stadtbibliotheken, die meisten davon mit hauptamtlicher Leitung und eigenem Fachpersonal. Für sie ermöglicht das Gesetz nun die Öffnung an Sonn- und Feiertagen, erzwingt sie aber nicht. Außerdem gibt es rund 1400 ehrenamtlich betreute kirchliche Büchereien. In kirchlicher Trägerschaft sind nur einige wenige Bibliotheken von dem Gesetz betroffen, soweit sie künftig mit festangestelltem Personal öffnen wollen und auf Grundlage einer Vereinbarung als Stadtbücherei fungieren.