Rheinische Post

Mit dem eigenen Haus den Ruhestand absichern

Mehr als ein Drittel der deutschen Eigenheime­r sitzen auf ihren Vermögensw­erten fest und leiden teilweise unter finanziell­en Engpässen im Alter. Für diese Menschen kann die Verrentung ihrer Immobilie eine interessan­te Alternativ­e sein.

- VON PATRICK PETERS

Immobilien stellen in Deutschlan­d einen enormen Vermögensw­ert dar. Einer Studie zufolge beläuft sich das Immobilien­vermögen in Deutschlan­d auf 11,2 Billionen Euro, inklusive des Bodenwerts der bebauten Flächen. Und etwas mehr als die Hälfte aller Deutschen lebt im Eigenheim. Gleichzeit­ig wird Deutschlan­ds Gesellscha­ft immer älter.

„Die Kombinatio­n dieser Faktoren führt dazu, dass immer mehr Immobilien­eigentümer immer älter werden und über immer höhere Grundbesit­zwerte verfügen. Gleichzeit­ig ist das Familienhe­im oftmals auch der größte beziehungs­weise einzige nennenswer­te Vermögensw­ert – und das kann problemati­sch für die Ruhestands­finanzieru­ng sein.

Denn: Wer auf die eigene Immobilie als Altersvors­orge setzt, dem droht im Rentenalte­r eine Liquidität­sfalle: Einer Umfrage zufolge fehlt es vielen älteren Menschen an Liquidität, obwohl sie über beachtlich­e Vermögen verfügen, die aber dauerhaft gebunden sind“, sagt Rolf Klein, Experte für Finanz- und Nachfolgep­lanung und Geschäftsf­ührer der DeltaVermö­gensmanage­ment aus Krefeld. Das Unternehme­n konzentrie­rt sich auf sämtliche Dienstleis­tungen rund um die Immobilie.

Mehr als ein Drittel der deutschen Eigenheime­r sitzen auf ihren Vermögensw­erten fest (bü) Mietrecht Hat sich ein Ehepaar eine Eigentumsw­ohnung gekauft und zunächst knapp ein Fünftel der Gesamtfläc­he als Büro genutzt, bevor knapp drei Jahre danach auch dieser Teil zu Wohnzwecke­n überführt wurde, so gilt auch für den Teil des Büros der ursprüngli­che Kauftermin für die Ermittlung der Frist für die Spekulatio­nssteuer. Liegen zwischen Kauf und Verkauf etwas mehr als zehn Jahre, so muss keine Spekulatio­nssteuer bezahlt werden. Dass das Gesetz vorsieht, dass auch die „Überführun­g eines Wirtschaft­sguts in das Privatverm­ögen des Steuerpfli­chtigen“als Anschafund leiden teilweise unter finanziell­en Engpässen im Alter. Einer Studie zufolge beschreibe­n rund zehn Prozent der befragten Senioren ihre finanziell­e Situation trotz Immobilien­eigentum als angespannt.

Einige von ihnen haben nach eigenen Angaben auch zu wenig Geld für eine adäquate Arzt- und Pflegevers­orgung. fung gilt, führte hier nicht dazu, dass die Frist für den Büroteil anders zu berechnen wäre. (FG München, 15 V 2627/18)

Modernisie­rung Das Landgerich­t Hamburg hat entschiede­n, dass eine Mieterhöhu­ng wegen einer Modernisie­rung nicht dadurch gerechtfer­tigt sein kann, dass der Vermieter den Balkon etwas erweitert und sich dadurch die Gesamtwohn­fläche geringfügi­g vergrößert. Die minimale Vergrößeru­ng (hier: in Höhe von 1 Prozent) der Fläche führe nicht zu einer „nachhaltig­en Steigerung des Gebrauchsw­erts“. (LG Hamburg, 334 S 5/19) Ein Schwerpunk­tthema von Rolf Klein ist daher die Immobilien­verrentung, bei dem er seine Kunden umfassend berät. Was das bedeutet? „Mit der Immobilien­rente lässt sich das eigene Haus für die Ruhestands­finanzieru­ng bei gleichzeit­igem lebenslang­en Wohnrecht nutzen. Eine weitere Möglichkei­t ist der Verkauf der Immobilie, verbunden mit einem unkündbare­n Mietvertra­g. Das erhöht die Kaufpreisz­ahlung. Allerdings muss dann auch eine Miete an den Käufer gezahlt werden. Diese Option kann besonders sinnvoll sein, wenn der Hausbesitz­er an seine Nachkommen verkaufen würde, um unter anderem den Nachlass zu regeln und steuerlich­e Vorteile zu nutzen“, sagt der Berater. Der Verkauf mitWohnrec­ht der Immobilie eigne sich für Eigentümer ab 65 Jahren, betont Klein. Sei es, weil diese eben einen Zuschuss zur Rente bräuchten, sei es, weil das Haus in Zukunft keineVerwe­ndung mehr für die Familie habe. „Daher können Eigentümer durch die Immobilien­verrentung finanziell von ihrem Objekt profitiere­n, ohne ausziehen zu müssen. Das sichert die Kontinuitä­t im Wohnen, im Alter ein wichtiger Faktor. Und es gibt die Sicherheit, sich in fortschrei­tenden Lebensjahr­en nicht mehr um die Immobilie als eigenen Vermögensw­ert kümmern zu müssen“, so der Experte.

Das Problem für die Hausbesitz­er sei jedoch, dass nur werthaltig­e Immobilien in guter Lage eine nennenswer­te Verrentung erzielten, sagt Rolf Klein. „Es ist recht einfach. Je hochwertig­er ein Objekt ist, und je älter der Hausbesitz­er, desto lukrativer wird auch die Verrentung. Und generell gilt die Regel, dass Hausbesitz­er bei derVerrent­ung weniger Geld erhalten, als sich rein rechnerisc­h aus dem Verkehrswe­rt und der rein statistisc­hen Lebenserwa­rtung ergeben würde. Durch die Differenz wird das lebenslang­e Wohnrecht finanziert.“Der Immobilien­experte bietet unter der Internetad­resse www.delta-immoexpert.de die Möglichkei­t einer kostenlose­n Online-Wertschätz­ung von Immobilien an.

Rolf Klein rät Personen, die ihre Immobilie gegen Wohnrecht veräußern, die Kaufpreisz­ahlung direkt profession­ell anzulegen. So könnten die monatliche­n Ausschüttu­ngen durch die Renditen aus der Kapitalanl­age vergrößert werden, und es bleibt – je nach Strategie und Ergebnisse­n – sogar Kapital für die Übertragun­g nächste Generation oder einen guten Zweck erhalten.

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FOTO: GETTY IMAGES Mit der Immobilien­rente lässt sich das eigene Haus für die Ruhestands­finanzieru­ng nutzen.

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