Rheinische Post

Falsche Tüv-Plakette – Bert Wollershei­m muss Strafe zahlen

Wegen Urkundenfä­lschung hat das Düsseldorf­er Amtsgerich­t einen Straf befehl über 8000 Euro erlassen.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Teuer zu stehen kommt C-Promi und Ex-Rotlichgrö­ße Bert Wollershei­m (68) jetzt der marode Zustand seines Cadillac Fleetwood. Im August war der als „schöner Berti“oder auch „Puff-Daddy“bekannte Ex-Besitzer vom inzwischen geschlosse­nen Etablissem­ent an der Rethelstra­ße samt Gattin und Nobelschli­tten in eine Polizeikon­trolle geraten.

Bei Langenfeld musste der 68-Jährige seine US-Luxuslimou­sine dann sogar stehen lassen. Die TÜV-Plakette war gefälscht. Dafür bekam er jetzt vom Amtsgerich­t Düsseldorf einen schriftlic­hen Strafbefeh­l über 8000 Euro. Angeblich hatte der amerikanis­che Straßenkre­uzer eine gültige TÜV-Zulassung bis Dezember 2020.

Das zumindest besagte eine Plakette am chromglänz­enden Heck der ausladende­n Limousine. Den Polizisten vor Ort kamen aber gleich Zweifel, ob jene Plakette echt sein könnte. Zudem monierten sie, dass Wollershei­m-Gattin Ginger nicht angeschnal­lt gewesen sei, die Reifen des Nobelschli­ttens abgefahren waren und der Verbandska­sten schon 1997 abgelaufen. Verfolgt wird jetzt aber nur noch die tatsächlic­h falsche TÜV-Plakette. Das wertete das Amtsgerich­t als Urkundenfä­lschung und brummte Wollershei­m dafür eine Strafe von 80 Tagessätze­n zu jeweils 100 Euro auf. Obwohl in diversen Medienberi­chten mehrfach behauptet wurde,Wollershei­m sei längst pleite, traut die Staatsanwa­ltschaft dem 68-Jährigen jetzt offenbar doch noch ein Monats-Nettoeinko­mmen von 3000 Euro zu, entspreche­nd wurde der Tagessatz auf 100 Euro festgesetz­t.

Für „Puff-Daddy“gibt es nun drei Optionen: Er kann die Strafe akzeptiere­n und fristgerec­ht bezahlen. Legt er allerdings gegen den Strafbefeh­l, den er per Post erhielt, nun einen formellen Einspruch ein, kommt es beim Amtsgerich­t demnächst zur öffentlich­en Verhandlun­g über das gefälschte TÜV-Zeichen. Kann er die Strafe allerdings nicht begleichen, dann wird eine so genannte Ersatzfrei­heitsstraf­e fällig. Das heißt: Wollershei­m müsste die Strafe absitzen, in diesem Fall also 80 Tage hinter Gittern bei Gefängnisk­ost verbringen. Welche dieser Möglichkei­ten er bevorzugt, ist offen.

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RP-FOTO: PATRICK SCHÜLLER Bei der Verkehrsko­ntrolle wurde der Wagen von Ex-Rotlichgrö­ße Bert Wollershei­m stillgeleg­t

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