Die Europäische Restrukturierungsrichtlinie wird das sanierungsfreundliche Umfeld weiter stärken
Spätestens seit der Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) im Jahr 2012, aber letztlich bereits seit der Reform der alten Konkursordnung zur Insolvenzordnung 1999 steht die Insolvenzverwaltung in Deutschland unter der Überschrift: Sanierung vor Liquidierung. „Unternehmen in der Krise soll damit die Möglichkeit gegeben werden, sich unter dem Schutz der Insolvenzordnung neu aufzustellen. Das ist natürlich sehr zu begrüßen, um wirtschaftliche Schwierigkeiten durch Experten beheben und damit Arbeitsplätze und anderes sichern zu können“, sagt Dr. Stefan Krüger, Partner der Düsseldorfer Wirtschaftsrechtsboutique Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (MKRG). Er berät Unternehmen und Personen umfassend im Bereich des Finanzierungs- und Insolvenzrechts.
wird dieses sanierungsfreundliche Umfeld noch weiter stärken und wird die Rahmenbedingungen für die Sanierung von Unternehmen und die schnellere Entschuldung von Privatpersonen verbessern. Den Kern des künftigen Restrukturierungsverfahrens in der deutschen Umsetzung bildet der sogenannte Restrukturierungsplan, der im Grundsatz dem Insolvenzplan der Insolvenzordnung ähnelt, der jedoch nicht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens voraussetzt, sondern gerade auf die Vermeidung der Insolvenz gerichtet sein muss“, sagt Krüger. Das schaffe für
Unternehmen noch bessere Voraussetzungen, eine Insolvenz und das damit verbundene Verfahren verhindern zu können.
Schließlich sei eine Insolvenz – trotz der Sanierungsmöglichkeiten – immer mit dem Risiko verbunden, dass das Unternehmen veräußert oder zerschlagen werde und der Gesellschafter seine Stellung verliere, betont Dennis Eichwald, ebenfalls MKRG-Partner. Durch eine maßgeschneiderte vorinsolvenzliche Beratung, die alle gesetzlichen Möglichkeiten ausnutze, könne dies verhindert werden. Daher sei es, so Eichwald, sehr wichtig, dass sich Unternehmer frühzeitig bei den Anzeichen einer Krise professionelle Unterstützung holten, um strukturelle Probleme zu lösen.
beraten neben Unternehmen schwerpunktmäßig Gläubiger in Krisen- und Insolvenzsituationen, um deren Ansprüche gegenüber dem Schuldnerunternehmen bestmöglich zu vertreten, und stehen Geschäftsführern und Gesellschaftern in Insolvenzstreitigkeiten zur Seite. „Wir sind erfahren im Umgang mit Insolvenzverwaltern und allen Fragen rund um Haftung des Geschäftsführers und der Insolvenzanfechtung. Unsere Aufgabe besteht darin, Organe insolventer Unternehmen vor Haftungsforderungen zu schützen, die das Privatvermögen stark beschädigen können“, sagt Dennis Eichwald.