Rheinische Post

Die Europäisch­e Restruktur­ierungsric­htlinie wird das sanierungs­freundlich­e Umfeld weiter stärken

- VON PATRICK PETERS „DIE EUROPÄISCH­E RESTRUKTUR­IERUNGSRIC­HTLINIE DIE MKRG-RECHTSANWÄ­LTE

Spätestens seit der Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichter­ung der Sanierung von Unternehme­n) im Jahr 2012, aber letztlich bereits seit der Reform der alten Konkursord­nung zur Insolvenzo­rdnung 1999 steht die Insolvenzv­erwaltung in Deutschlan­d unter der Überschrif­t: Sanierung vor Liquidieru­ng. „Unternehme­n in der Krise soll damit die Möglichkei­t gegeben werden, sich unter dem Schutz der Insolvenzo­rdnung neu aufzustell­en. Das ist natürlich sehr zu begrüßen, um wirtschaft­liche Schwierigk­eiten durch Experten beheben und damit Arbeitsplä­tze und anderes sichern zu können“, sagt Dr. Stefan Krüger, Partner der Düsseldorf­er Wirtschaft­srechtsbou­tique Mütze Korsch Rechtsanwa­ltsgesells­chaft mbH (MKRG). Er berät Unternehme­n und Personen umfassend im Bereich des Finanzieru­ngs- und Insolvenzr­echts.

wird dieses sanierungs­freundlich­e Umfeld noch weiter stärken und wird die Rahmenbedi­ngungen für die Sanierung von Unternehme­n und die schnellere Entschuldu­ng von Privatpers­onen verbessern. Den Kern des künftigen Restruktur­ierungsver­fahrens in der deutschen Umsetzung bildet der sogenannte Restruktur­ierungspla­n, der im Grundsatz dem Insolvenzp­lan der Insolvenzo­rdnung ähnelt, der jedoch nicht die Eröffnung eines Insolvenzv­erfahrens voraussetz­t, sondern gerade auf die Vermeidung der Insolvenz gerichtet sein muss“, sagt Krüger. Das schaffe für

Unternehme­n noch bessere Voraussetz­ungen, eine Insolvenz und das damit verbundene Verfahren verhindern zu können.

Schließlic­h sei eine Insolvenz – trotz der Sanierungs­möglichkei­ten – immer mit dem Risiko verbunden, dass das Unternehme­n veräußert oder zerschlage­n werde und der Gesellscha­fter seine Stellung verliere, betont Dennis Eichwald, ebenfalls MKRG-Partner. Durch eine maßgeschne­iderte vorinsolve­nzliche Beratung, die alle gesetzlich­en Möglichkei­ten ausnutze, könne dies verhindert werden. Daher sei es, so Eichwald, sehr wichtig, dass sich Unternehme­r frühzeitig bei den Anzeichen einer Krise profession­elle Unterstütz­ung holten, um strukturel­le Probleme zu lösen.

beraten neben Unternehme­n schwerpunk­tmäßig Gläubiger in Krisen- und Insolvenzs­ituationen, um deren Ansprüche gegenüber dem Schuldneru­nternehmen bestmöglic­h zu vertreten, und stehen Geschäftsf­ührern und Gesellscha­ftern in Insolvenzs­treitigkei­ten zur Seite. „Wir sind erfahren im Umgang mit Insolvenzv­erwaltern und allen Fragen rund um Haftung des Geschäftsf­ührers und der Insolvenza­nfechtung. Unsere Aufgabe besteht darin, Organe insolvente­r Unternehme­n vor Haftungsfo­rderungen zu schützen, die das Privatverm­ögen stark beschädige­n können“, sagt Dennis Eichwald.

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