Was Union und SPD im Koalitionsausschuss beschlossen haben
BERLIN Den großen Streit um die Grundrente haben Union und SPD mit einem Kompromiss befriedet, der über das konkrete sozialpolitische Projekt der Koalition hinausgeht. Auch um den Unmut im Wirtschaftsflügel der Union zu besänftigen, wurden neben der Grundrente zusätzliche Maßnahmen beschlossen, die eher im Interesse von Unternehmen und Arbeitnehmern liegen. Die wichtigsten Details nach dem dreiseitigen Beschlusspapier von Union und SPD: Grundrente Wer 35 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung geleistet hat und in dieser Zeit zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient hat, kann künftig die Grundrente erhalten. Zu den Beitragszeiten zählen auch Kindererziehungszeiten, Phasen der Pflege von Angehörigen sowie Beitragszeiten während Krankheit und Rehabilitation.
Bedarfsprüfung Die Rentenversicherung soll künftig in Kooperation mit den Finanzämtern die Einkommen der möglichen Grundrentner überprüfen. Wer als Alleinstehender über nur bis zu 1250 Euro monatlich und als Paar bis zu 1950 Euro Alterseinkommen verfügt, soll eine Grundrente bekommen können. Die Einkommensprüfung soll „automatisiert und bürgerfreundlich“erfolgen. Den Berechtigten soll ein Papierkrieg mit verschiedenen Ämtern erspart bleiben.
Gleitzone Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer mit nur 34 Jahren Beitragszeit zur Rentenversicherung komplett aus dem Anspruch auf eine Grundrente herausfallen, soll es eine „kurze, wirksame Gleitzone“geben, wie es im Beschlusspapier der Koalition heißt.
Betriebsrenten Ein Ärgernis für Bezieher von Betriebsrenten ist die doppelte Beitragszahlung. Bisher muss aus den Ersparnissen einer Betriebsrente der volle Beitragssatz für die Krankenkasse gezahlt werden – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Mit einem neuen Freibetrag soll es Entlastung geben. So sollen 60 Prozent der Betriebsrentner nur noch den halben Beitragssatz zahlen müssen, die übrigen 40 Prozent sollen „spürbar entlastet“werden. Die Krankenkassen kostet diese Reform jährlich 1,2 Milliarden Euro.
Geringverdiener Wer nur bis zu 2200 Euro brutto verdient, soll dank eines von 144 auf 288 Euro steigenden Förderbetrags leichter über eine betriebliche Altersvorsorge Rücklagen aufbauen können.
Arbeitslosenversicherung Der Beitragssatz der Arbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung soll abermals sinken. Befristet von 2021 bis Ende 2022 soll er um 0,2 Prozentpunkte von jetzt 2,6 auf 2,4 Prozent fallen.
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen Der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbildung durch eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung an einem Unternehmen soll von derzeit 360 auf 720 Euro steigen.
Zukunftstechnologien Die große Koalition will einen zehn Milliarden Euro schweren Fonds für Digitalisierung und Klimatechnologien auflegen. Er soll bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verankert sein.