Rheinische Post

Altmaier will chinesisch­e Käufer stoppen

Ausländisc­he Erwerber sollen es künftig schwerer haben, wenn sie deutsche Hightech-Firmen übernehmen. Dafür will der Wirtschaft­sminister im Rahmen seiner Industries­trategie das Außenwirts­chaftsrech­t erneut verschärfe­n.

- VON BIRGIT MARSCHALL

BERLIN nisterium kann die Übernahme dann prüfen. Bisher gilt dies nur für kritische Infrastruk­turen wie Stromnetze.

„Wenn die öffentlich­e Ordnung oder Sicherheit in Deutschlan­d beeinträch­tigt sein könnte, können wir die Reißleine ziehen und einen Aufkauf prüfen und falls nötig verbieten“, sagte Altmaier. „Deutsche Unternehme­n befinden sich nicht nur im Wettbewerb um die besten Produkte, sondern zunehmend im Wettbewerb mit Wirtschaft­ssystemen, die stark auf staatliche Interventi­onen und protektion­istische Marktabsch­ottung setzen. Das ist ein ungleicher Kampf, den immer mehr unserer Unternehme­n verlieren.“Details will Altmaier an diesem Freitag vorstellen, wenn er auch die endgültige Fassung seiner umstritten­en Industries­trategie vorlegt.

Dies zielt vor allem auf chinesisch­e Konzerne. Mit den strengeren Vorgaben soll etwa ein neuer

„Fall Kuka“verhindert werden: der Roboterher­steller war 2016 von einem chinesisch­en Konzern übernommen worden. Versuche auch der Politik, die Übernahme abzuwehren, waren damals gescheiter­t, weil das damalige Außenwirts­chaftsrech­t dies nicht zugelassen hatte. Künftig sollen nicht mehr nur geplante Übernahmen von kritischer Infrastruk­tur, sondern auch von„kritischen Technologi­en“überprüft werden können. Zudem soll für ein Erwerbsver­bot nicht nur die „Gefährdung der öffentlich­en Ordnung“, sondern bereits deren „Beeinträch­tigung“ausschlagg­ebend sein. „Ausländisc­he Investoren sind in Deutschlan­d hochwillko­mmen“, sagte Altmaier. „Achtsamkei­t gehört aber zu einer funktionie­renden Sozialen Marktwirts­chaft dazu.“

Erst vor knapp einem Jahr war eine Änderung der Außenwirts­chaftsvero­rdnung beschlosse­n worden. Damals wurde für kritische Infra

Anteilserw­erbe ab zehn Prozent unter der Lupe Schwellenw­erte Schon Ende 2018 hatte Berlin den Schwellenw­ert von 25 auf zehn Prozent gesenkt, ab dem der Anteilserw­erb an einem deutschen Unternehme­n geprüft werden kann.

Zeitplan Eingeführt werden sollen die nochmals verschärft­en Regeln bis Oktober 2020. strukturen wie die Stromnetze die Schwelle gesenkt, ab der die Bundesregi­erung einen Anteilserw­erb durch einen Investor prüfen kann – von zuvor 25 Prozent auf zehn Prozent. Hintergrun­d damals war, dass die Bundesregi­erung den Einstieg eines chinesisch­en Konzerns beim Stromnetzb­etreiber 50Hertz nur mit Mühe verhindern konnte.

In den Eckpunkten seiner „Nationalen Industries­trategie 2030“hatte Altmaier bereits im März unter anderem vorgeschla­gen, zur Not mit staatliche­r Hilfe Arbeitsplä­tze in Deutschlan­d zu sichern. Feindliche Übernahmen sollten auch über staatliche Beteiligun­gen verhindert werden können. Dazu hatte Altmaier auch die Gründung eines Staatsfond­s vorgesehen. Wirtschaft­sverbände kritisiert­en Altmaiers dirigistis­chen Ansatz. Er war daraufhin mitVerbänd­en in den Dialog getreten, um eine Industries­tratege neu zu fassen.

(mit dpa)

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FOTO: DPA Peter Altmaier

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