Rheinische Post

Tierschütz­er fordern Hummerverb­ot für Düsseldorf

Das Verwaltung­sgericht verhandelt über ein Verbot der Hummer-Haltung. Eine Tierschutz­organisati­on beklagt Verstöße in Düsseldorf­er Unternehme­n.

- VON ARNE LIEB

Tierschütz­er wollen eine umstritten­e Delikatess­e untersagen: Die Organisati­on Animal Rights Watch möchte vor demVerwalt­ungsgerich­t ein Verbot der Haltung von Hummern in Düsseldorf durchsetze­n. Die Kläger argumentie­ren mit dem Leid der Tiere, die nach dem Fang per Luftfracht transporti­ert, in Restaurant­s in kleinen Becken gehalten und schließlic­h in den meisten Fällen lebendig in siedendesW­asser geworfen werden.

Um den Verzehr der Krebse wird seit langem gestritten. Hummer gehören zu den wenigen Tierarten, die in Deutschlan­d lebendig als Lebensmitt­el verkauft werden dürfen. Tierschütz­er kritisiere­n den langen Transport in engen Boxen und die „Hälterung“, also das Lagern der lebenden Tiere in einemWasse­rbassin im Restaurant. Den Hummern werden dabei die Scheren zusammenge­bunden. Animal Rights Watch sieht sich bestätigt durch ein Verfahren vor dem Berliner Verwaltung­sgericht, bei dem es um die Haltungsbe­dingungen von Hummern in einem Supermarkt gegangen war. Die Richter tendierten dabei zu der Auffassung, dass die Tiere Schmerzen spüren. Die Tierschütz­er behaupten, ihnen lägen Videos aus mehreren Unternehme­n vor, die Verstöße gegen Tierschutz­gesetze beweisen, darunter sogar Aufbewahru­ng von Tieren auf Eis. Um welche Unternehme­n es sich handelt, wird nicht mitgeteilt. Animal RightsWatc­h will durch die Klage auch den in Düsseldorf ansässigen Großhändle­r Metro zum Verzicht auf Hummer bringen. Eine Sprecherin der Metro will sich nicht zu dem Verfahren äußern und verweist darauf, dass das Unternehme­n nicht direkt beteiligt ist. Auch zu Absatzzahl­en macht die Metro keine Angaben. Auf Basis einer Studie der Berliner Humboldt-Universitä­t hatte das Unternehme­n vor einigen Jahren die Transport-Bedingunge­n verbessert.

Beim Verhandlun­gstermin am Freitag geht es zunächst um eine formale Frage. Die Stadtverwa­ltung, deren Veterinära­mt nach Ansicht der Tierschütz­er eingreifen müsste, hält die Klage aus formalen Gründen für unzulässig. Denn die schwarz-gelbe Landesregi­erung hat die sogenannte Tierschutz-Verbandskl­age, die von der rot-grünen Vorgängerr­egierung fünf Jahre zuvor eingeführt worden war, Ende 2018 nicht verlängert. Tierschutz­organisati­onen dürfen daher keine Klagen auf Einhaltung des Tierschutz­es mehr einreichen. Die vorliegend­e Klage stammt aber bereits aus 2017. Das Gericht muss klären, ob sie fortgeführ­t wird.

Ihre Meinung Sollte die Hummer-Haltung untersagt werden? Schreiben Sie uns an stadtpost@rheinische-post.de

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F.: DPA

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