Sommermärchen-Prozess wird wohl nicht fortgesetzt
BELLINZONA (dpa) Die Fortsetzung des Sommermärchen-Prozesses in der Schweiz gegen drei frühere DFB-Funktionäre ist weiterhin höchst fraglich. Noch am Sonntagmittag gab das Bundesstrafgericht in Bellinzona den 20. April als Reservedatum für die Verhandlung an – die strikten Kontaktbeschränkungen wegen der Coronavirus-Pandemie waren in der Schweiz aber jüngst bis zur Nacht auf den 27. April verlängert worden. An diesem Tag verjähren die Vorwürfe gegen Theo Zwanziger,Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt sowie den früheren Fifa-Generalsekretär Urs Linsi.
Das Gericht werde„in den nächsten Tagen“über die Fortsetzung des Prozesses entscheiden, hatte die Behörde am Freitag mitgeteilt. DasVerfahren ist seit Mitte März ausgesetzt.
„Wenn es bei der Verjährung am 27. April bleibt, werde ich bei der bekannten Sachlage um einen Freispruch gebracht“, hatte Zwanziger gesagt. Inwieweit die Pandemie Auswirkungen auf etwaige Fristen der Schweizer Justiz hat, ist allerdings noch offen.
Bereits am 17. März hatte das Bundesstrafgericht allerdings festgestellt, die Beweislage sei mit Bezug auf Zwanziger „hinsichtlich der subjektiven Tatseite diffus“. Wie sein Amtsnachfolger Niersbach, Linsi und der frühere DFB-Generalsekretär Schmidt bestreitet der ehemalige Präsident des Deutschen Fußball-Bundes sämtliche Vorwürfe.
Zwanziger (74), Schmidt (78) und Linsi (70) sind wegen Betruges, Niersbach (69) wegen Gehilfenschaft zum Betrug angeklagt. Im Kern geht es um eine Überweisung des Verbandes im Jahr 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro über die Fifa an den inzwischen gestorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Das Geld wurde als Beitrag für eine Gala zur Weltmeisterschafts-Endrunde 2006 deklariert, die nie stattfand. Im Jahr 2002 hatte der damaligeWM-Organisationschef Franz Beckenbauer ein Darlehen von Louis-Dreyfus in gleicher Höhe erhalten, das letztendlich auf Konten des damaligen Fifa-Finanzchefs Mohamed bin Hammam verschwand. Wofür, ist unklar.