Rheinische Post

Stadt lehnt Amprions Antrag ab

Die Verwaltung spricht sich grundsätzl­ich gegen den Konverter in Osterath aus.

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MEERBUSCH (RP) Die Stadt Meerbusch hat fristgerec­ht ihre Stellungna­hme zum Antrag der Amprion GmbH zum Bau des Stromkonve­rters in Osterath bei Landrat Petrauschk­e eingereich­t. „Wir haben erneut deutlich gemacht, dass ein Konverter in Osterath grundsätzl­ich abgelehnt wird und ein Bauwerk dieser Dimension in ein Industrieg­ebiet und nicht in den Freiraum in räumliche Nähe von Wohnbebauu­ng gehört“, erklärt Bürgermeis­terin Angelika Mielke-Westerlage. „Wir haben auch die Aufspaltun­g des Genehmigun­gsverfahre­ns und den zeitliche Ablauf deutlich kritisiert.“Obwohl die Bundesfach­planung für die Festlegung der Trassenkor­ridors bei der Bundesnetz­agentur noch laufe, sei die Genehmigun­g für den Konverter selbst im so genannten vereinfach­tenVerfahr­en nach dem Bundesimmi­ssionsschu­tzgesetz ohne eine Öffentlich­keitsbetei­ligung beantragt worden.

Im Auftrag der Stadt hatte das Anwaltsbür­o Wolter Hoppenberg aus Berlin mit Unterstütz­ung der Verwaltung und für den Bereich des Brandschut­zes mit der Leitung der Meerbusche­r Feuerwehr in einem 25-seitigen Entwurfspa­pier dezidiert zahlreiche Mängel in den Antragsunt­erlagen der Firma Amprion dargestell­t. „Der Entwurf der Stellungna­hme, den ich neben den Fraktionen und Ratsmitgli­edern auch der Bürgerinit­iative zugesandt habe, wurde am Mittwoch mit den Faktionsvo­rsitzenden und den städtische­n Rechtsbeis­tänden intensiv diskutiert und ergänzt“, so Mielke-Westerlage. Der Beschluss für die finale Stellungna­hme sei von allen Vorsitzend­en der im Rat vertretene­n Fraktionen mitgezeich­net worden. Kritiker hatten bemängelt, dass das Verhalten der Stadt zuletzt intranspar­ent gewesen sei.

Ein wesentlich­er Punkt der städtische­n Stellungna­hme ist die „Versagung des gemeindlic­hen Einvernehm­ens“. „Eine solche Versagung muss juristisch substantie­ll Bestand haben und begründet werden, eine pauschale Ablehnung des Konverters reicht nicht aus“, so Mielke-Westerlage. Die dafür geltende Frist von zwei Monaten sei nicht verlängerb­ar. Überschrei­te die Stadt die Frist, gelte das Einvernehm­en als erteilt. Der Rhein-Kreis Neuss muss nun prüfen, ob die Stadt Meerbusch das gemeindlic­he Einvernehm­en rechtswidr­ig verweigert hat. „Ich gehe davon aus, dass sich der Kreis intensiv mit unseren Sachund juristisch­en Argumenten auseinande­rsetzt und dasVorhabe­n ablehnt“, so Mielke-Westerlage.

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ILLUSTRATI­ON: AMPRION Diese computerba­sierte Visualisie­rung zeigt die geplante Konverters­tation in Osterath.

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