Stadt lehnt Amprions Antrag ab
Die Verwaltung spricht sich grundsätzlich gegen den Konverter in Osterath aus.
MEERBUSCH (RP) Die Stadt Meerbusch hat fristgerecht ihre Stellungnahme zum Antrag der Amprion GmbH zum Bau des Stromkonverters in Osterath bei Landrat Petrauschke eingereicht. „Wir haben erneut deutlich gemacht, dass ein Konverter in Osterath grundsätzlich abgelehnt wird und ein Bauwerk dieser Dimension in ein Industriegebiet und nicht in den Freiraum in räumliche Nähe von Wohnbebauung gehört“, erklärt Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage. „Wir haben auch die Aufspaltung des Genehmigungsverfahrens und den zeitliche Ablauf deutlich kritisiert.“Obwohl die Bundesfachplanung für die Festlegung der Trassenkorridors bei der Bundesnetzagentur noch laufe, sei die Genehmigung für den Konverter selbst im so genannten vereinfachtenVerfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ohne eine Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt worden.
Im Auftrag der Stadt hatte das Anwaltsbüro Wolter Hoppenberg aus Berlin mit Unterstützung der Verwaltung und für den Bereich des Brandschutzes mit der Leitung der Meerbuscher Feuerwehr in einem 25-seitigen Entwurfspapier dezidiert zahlreiche Mängel in den Antragsunterlagen der Firma Amprion dargestellt. „Der Entwurf der Stellungnahme, den ich neben den Fraktionen und Ratsmitgliedern auch der Bürgerinitiative zugesandt habe, wurde am Mittwoch mit den Faktionsvorsitzenden und den städtischen Rechtsbeiständen intensiv diskutiert und ergänzt“, so Mielke-Westerlage. Der Beschluss für die finale Stellungnahme sei von allen Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen mitgezeichnet worden. Kritiker hatten bemängelt, dass das Verhalten der Stadt zuletzt intransparent gewesen sei.
Ein wesentlicher Punkt der städtischen Stellungnahme ist die „Versagung des gemeindlichen Einvernehmens“. „Eine solche Versagung muss juristisch substantiell Bestand haben und begründet werden, eine pauschale Ablehnung des Konverters reicht nicht aus“, so Mielke-Westerlage. Die dafür geltende Frist von zwei Monaten sei nicht verlängerbar. Überschreite die Stadt die Frist, gelte das Einvernehmen als erteilt. Der Rhein-Kreis Neuss muss nun prüfen, ob die Stadt Meerbusch das gemeindliche Einvernehmen rechtswidrig verweigert hat. „Ich gehe davon aus, dass sich der Kreis intensiv mit unseren Sachund juristischen Argumenten auseinandersetzt und dasVorhaben ablehnt“, so Mielke-Westerlage.