Fast drei Jahre Haft für Betrug an Kö-Geschäftsfrau
DÜSSELDORF (wuk) Wegen Banden-Trickbetrugs stand eine 51 Jahre alte Polin am Montag vor dem Düsseldorfer Amtsgericht. Der Prozess gegen sie musste jedoch zwischenzeitlich unterbrochen werden, weil die Angeklagte einen Schwächeanfall erlitt und von Sanitätern behandelt werden musste.
Mit einer besonders vertrackten Kombination aus Enkel- und 110-Trick hatte eine Betrügerbande vor sechsWochen eine 77-jährige Geschäftsfrau von der Kö um 35.000 Euro erleichtern wollen. Erst rief ein falscher Enkel an und gab vor, das Geld dringend für einen Autokauf zu brauchen. Kurz danach meldete sich telefonisch eine ebenso falsche Polizeibeamtin aus der Betrügerbande bei dem Opfer und behauptete, man habe das Gespräch mit dem„Enkel“mitgehört und die 77-Jährige müsse auf den Schwindel eingehen, um die Enkeltrick-Gauner zu verhaften. Die Geschäftsfrau war aber cleverer als beide Anrufer – und rief mit ihrem Sohn die echte Polizei. Bei der vorgetäuschten Geldübergabe wurde die 51-jährige Abholerin verhaftet, bevor sie in einem Taxi entkommen konnte. Am Montag berichtete sie heftig weinend, als Putzfrau und
Näherin in Polen zu arbeiten. Als ein Bekannter ihr 500 Euro auf die Hand und ein Busticket nach Düsseldorf bot, um dort Geld und Dokumente abzuholen, habe sie gedacht: „Das kannst du machen.“Sie erhielt ein Handy mit gespeicherten Nummern, wurde damit von den Drahtziehern direkt zur Kö dirigiert. Von denen fühle sie sich jetzt aber „hereingelegt“, immerhin ist sie die einzige Tatbeteiligte, die bislang von der Polizei geschnappt worden ist.
Als sie während des Prozesses über heftige Kreislaufprobleme klagte, wurde die Verhandlung unterbrochen, damit sich Sanitäter um die Frau kümmern konnten. Um eine Verurteilung kam die 51-Jährige aber trotzdem nicht herum: Zwei Jahre und neun Monate soll sie in Haft bleiben für ihre Rolle beim gewerbsmäßigen Betrug. Denn die Düsseldorfer Richter gingen davon aus, dass sie sehr wohl ein Mitglied der Betrügerbande gewesen sei. Über ihren Anwalt hatte sie erklären lassen, sie habe sich schon bei der Anwerbung in Polen „denken können, dass bei dem Abholauftrag irgendetwas nicht in Ordnung ist“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.