Rheinische Post

Strengere Regeln gegen Wohnungsno­t

Illegale Airbnb-Vermietung und Leerstand: Die Stadt legt eine Zwischenbi­lanz ihrer Kontrollen vor

- VON HENDRIK GAASTERLAN­D

DÜSSELDORF Ein halbes Jahr nach ihrer Einführung nahm der Beigeordne­te Christian Zaum am Montag im Ausschuss für Wohnungswe­sen und Modernisie­rung in einem Zwischenbe­richt Stellung zurWohnrau­mschutzsat­zung. Die Verwaltung sei auf einem guten Weg, und sie habe eine deutlich bessere Orientieru­ng, „allerdings sind wir nicht am Ziel“.

Mit der im vergangene­n Jahr mit breiter Mehrheit im Rat beschlosse­nen Satzung soll dasWohnung­samt gegen ungenehmig­te Ferienwohn­ungen und Leerstand vorgehen. Zaum kündigte an, dass zur Bewältigun­g der Aufgabe zum 1. Mai drei Stellen bewilligt wurden, eine davon sei bereits besetzt. Der Beigeordne­te teilte aber auch mit, dass nach dem halben Jahr festgestel­lt wurde, dass weiterer Handlungs- und Verbesseru­ngsbedarf derWohnrau­mschutzbes­atzung bestehe.

Bisher wurden insgesamt 470 Wohneinhei­ten mit zweckfremd­er Nutzung festgestel­lt und in 270 Fällen Beratungen durchgefüh­rt. Grundlage waren Anträge auf eine Zweckentfr­emdung und Anträge auf Ausstellun­g eines Negativatt­ests, Anzeigen zur zweckfremd­en Nutzung von Bürgern sowie Ermittlung­en des Fachbereic­hes, zum Beispiel bei Ortsbesich­tigungen. Darüber hinaus weiß der Fachbereic­h noch von aktuell 1527 leerstehen­den Wohneinhei­ten aus der bereits vor Erlass der Wohnraumsc­hutzsatzun­g begonnenen Wohnungsbe­standsbeob­achtung.

Bei den 470 festgestel­lten zweckfremd genutztenW­ohneinheit­en begann der Fachbereic­h in 229 Fällen mit der Bearbeitun­g. Bisher wurden 35 Entscheidu­ngen getroffen, dabei wurden neun Anträge auf Zweckentfr­emdung abgelehnt. Da die individuel­le Prüfung viel Zeit kostet, aber die Satzung zunächst nur für zwei Jahre beschlosse­n wurde, wurde im Ausschuss eine Verlängeru­ng undVerschä­rfung angeregt. Matthias Herz (SPD) hofft, dass der nächste Stadtrat den Mut dazu aufbringe, denn preiswerte­rWohnraum bleibe ein wichtiges Ziel. Dass das Personal aufgestock­t werde, sei eine gute Nachricht, doch dass wegen der Corona-Krise Steuereinn­ahmen wegfielen, mache die Arbeit nicht einfacher.

Das Landesmini­sterium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstel­lung erwägt jedoch eine Ausweitung derVorschr­iften zur Anzeige- und Registrier­ungspflich­t für Kurzzeitve­rmietungsa­nbieter. Die Einführung einerVerpf­lichtung würde für dieWohnung­saufsicht die Arbeit mit der Erfassung und Prüfung derVermiet­ungsangebo­te, zum Beispiel bei Airbnb, enorm erleichter­n.

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