Ex-BLB-Chef soll Millionen zahlen
Land hat Ferdinand Tiggemann auf zehn Millionen Euro Schadenersatz verklagt.
Das Land NRW hat den ExChef seines Baubetriebs BLB, Ferdinand Tiggemann, auf über zehn Millionen Euro Schadenersatz verklagt.
DÜSSELDORF (wuk) Als Häftling in Jeans und Sweatshirt durch Justizkräfte aus dem Gefängnis vorgeführt, ist der Ex-Boss des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB), Ferdinand Tiggemann, am Donnerstag vor dem Landgericht einer Schadensersatzklage über zehn Millionen Euro entgegengetreten. Als langjähriger Chef des landeseigenen Betriebs soll er durch illegale Machenschaften dem BLB und dem Land NRW bei zwei Bauprojekten erhebliche Schäden zugefügt haben.Vor drei Jahren war er dafür wegen Untreue und Bestechlichkeit zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, die er aktuell absitzt. Nun wollen sich Land und BLB die Millionenschäden erstatten lassen. Sogar 138.000 Euro, die Tiggemann einst als Schmiergeld kassiert habe, wollen die Kläger haben. Doch nach einem Hinweis der Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Thomas Brüggemann ist ein Großteil der Forderungen nicht ausreichend belegt.
Sein Insiderwissen als BLB-Boss habe Tiggemann verraten, dadurch Zwischenkäufern die Chance geboten, vom BLB Grundstücke vorher wegzuschnappen – und die Areale mit erheblichem Aufpreis an den BLB weiterzugeben. Das war einer der Kernvorwürfe im Strafprozess, der im Februar 2017 mit der Verurteilung Tiggemanns und seiner Verhaftung im Gerichtssaal geführt hatte. In ihrer aktuellen Zivilklage fordern Land und BLB aus zwei konkreten Projekten die Erstattung aller Schäden: Beim Ankauf des früheren Schlösser-Areals für einen Neubau der Hochschule Düsseldorf soll Tiggemann nicht nur die vom Eigner verlangten 15 Millionen Euro akzeptiert haben, sondern sogar 17 Millionen Euro. Die Differenz solle er nun erstatten, so die Kläger.
Weitere acht Millionen Euro Schaden habe er durch unerlaubte Handlungen beim Projekt des Polizeipräsidiums in Köln-Kalk verschuldet. Hier aber widersprach das Landgericht: Ein „bunter Strauß von Pflichtverletzungen“, den die Kläger hier gegen Tiggemann präsentieren, „darf durchaus kritisch gesehen werden“. So sei die Höhe des in Köln angeblich angerichteten Schadens nur eine unbewiesene Vermutung. Eine Acht-Millionen-Forderung könne ja„nicht einfach ins Blaue behauptet werden“. Hier müssen die Landesanwälte nachbessern. Mit einem Urteil wird am 2. Juli gerechnet.