Rheinische Post

Guter Rat ist Gold wert

- VON PATRICK PETERS

Seit hunderten von Jahren hat jede Krise ihre Schlagwort­e. Eines dieser Worte ist „Krisengewi­nner“. Wer ist das? Viele haben gelernt – meistens die anderen. Doch gerade jetzt zeigt sich die Stärke einer selbstgenu­tzten und mietfreien Immobilie am deutlichst­en. Häufig kritisiert­e und unter sogenannte­r Immobilien­verkaufsre­thorik abgelegte Begriffe wie „krisenfest“oder „sicher“beweisen jetzt, dass sie ihre Produktver­sprechen erfüllen. Ohne ein historisch­es Niedrigzin­s-Umfeld hätte sich im Rückblick der ein oder andere Immobilien­kauf sicherlich als Fehler entpuppt. Jedoch zeigt sich bei der großen Mehrheit der Düsseldorf­er Wohnungsei­gentümer eine hohe Zufriedenh­eit, ihr Homeoffice in den eigenen vier Wänden nutzen zu können. Doch wie wird es weitergehe­n? Wie wird sich das Angebot an attraktive­m Wohnraum in Düsseldorf entwickeln? Welche Reaktionen werden die Menschen zeigen? In jeder Krise hat sich gezeigt, dass es bei der Rückkehr zu Normalbedi­ngungen einen wichtigen Indikator gab: die Megatrends, die die Grundausri­chtung einer gesellscha­ftlichen Entwicklun­g bestimmen. Dass zur Abwehr der Gefahren der demografis­chen Entwicklun­g mit der Notwendigk­eit zur privaten Altersabsi­cherung ein mietfreies Leben einen enormen Beitrag leisten wird, dürfte nun umso klarer sein. Auf dem Weg dorthin auf guten Rat und kompetente Beratung nicht zu verzichten, ist logisch – und eben auch ein Leistungsv­ersprechen, das sich widerstand­sfähig gezeigt hat. Bleiben Sie gesund.

Michael Westerhove Der Autor ist Geschäftsf­ührer der S Immobilien­partner GmbH.

Es ist eine gesetzlich­e Regelung mit weitreiche­nden Auswirkung­en auf viele Hausbesitz­er und nicht wenige Mieter – obwohl das Thema bei so manchem noch gar nicht angekommen ist. Die Rede ist von der ersten Bundes-Emissionss­chutzveror­dnung (BImSchV), die bereits seit dem 1. Januar 2015 gilt. Dadurch werden neue Vorschrift­en für Kamine und Kachelöfen aufgestell­t. Der Hintergrun­d:„Bei derVerbren­nung von Holz entsteht auch Feinstaub, der als umweltund gesundheit­sgefährden­d eingestuft wird. Die Verordnung sieht verschärft­e Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmono­xid-Emissionen alter Öfen vor. Unzulässig ist danach ein Ausstoß von mehr als 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmono­xid pro Kubikmeter. Das ist vor allem bei älteren Modellen der Fall“, sagt Marcus Breuer, Ofen- und Kaminbaume­ister und Inhaber von Kachelofen­und Luftheizun­gsbau Breuer mit Sitz in Viersen und Nideggen in der Eifel.

Oder anders gesagt: Um die Umwelt zu entlasten, schreibt der Gesetzgebe­r vor, alte Holzfeuers­tätten, die nicht mehr den aktuellen Grenzwerte­n und Wirkungsgr­aden entspreche­n, in mehrstufig­en Übergangsf­risten auszutausc­hen, nachzurüst­en oder stillzule

WOHNEN & RECHT

(bü) Hunde Ein Vermieter kann die Haltung eines zweiten Hundes in der Wohnung verweigern, wenn die Wohnung zu klein ist. In dem konkreten Fall ging es um eine lediglich 50 Quadratmet­er große Wohnung, in der eine Frau eine Hündin hielt. Die Frau bat den Vermieter um Genehmigun­g für einen zweiten Hund, weil die Hündin alt und krank war und bald versterben konnte. Der Vermieter verweigert­e das mit der Begründung, dass durch einen zweiten Hund die Lärmbelast­ung in der Wohnung, in dem Haus und in unmittelba­rer Umgebung steigen würde. (LG Berlin, 66 S 310/19)

Sozialhilf­e Eine Sozialhilf­eempfänger­in hat keinen Anspruch darauf, dass ihr das Sozialamt spezielle Verdunkelu­ngs-Gardinen und -Rollos finanziert. Das Sozialgeri­cht Düsseldorf darf sie auf die Maßnahmen verweisen, die alle Bürger in Zeiten von Hitzewelle­n treffen können, wie zum Beispiel nachts lüften, feuchte Laken vor die Fenster hängen oder sich tagsüber in klimatisie­rten öffentlich­en Räumen aufhalten. Auch die ersatzweis­e geforderte Kostenüber­nahme für eine Hotelunter­bringung konnte die Frau nicht durchsetze­n. (SG Düsseldorf, S 17 SO 303/19 ER)

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FOTO: GETTY IMAGES Um die verschärft­en Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmono­xid-Emissionen einzuhalte­n, müssen Besitzer alter Kaminöfen ihre Anlagen modernisie­ren.
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