Guter Rat ist Gold wert
Seit hunderten von Jahren hat jede Krise ihre Schlagworte. Eines dieser Worte ist „Krisengewinner“. Wer ist das? Viele haben gelernt – meistens die anderen. Doch gerade jetzt zeigt sich die Stärke einer selbstgenutzten und mietfreien Immobilie am deutlichsten. Häufig kritisierte und unter sogenannter Immobilienverkaufsrethorik abgelegte Begriffe wie „krisenfest“oder „sicher“beweisen jetzt, dass sie ihre Produktversprechen erfüllen. Ohne ein historisches Niedrigzins-Umfeld hätte sich im Rückblick der ein oder andere Immobilienkauf sicherlich als Fehler entpuppt. Jedoch zeigt sich bei der großen Mehrheit der Düsseldorfer Wohnungseigentümer eine hohe Zufriedenheit, ihr Homeoffice in den eigenen vier Wänden nutzen zu können. Doch wie wird es weitergehen? Wie wird sich das Angebot an attraktivem Wohnraum in Düsseldorf entwickeln? Welche Reaktionen werden die Menschen zeigen? In jeder Krise hat sich gezeigt, dass es bei der Rückkehr zu Normalbedingungen einen wichtigen Indikator gab: die Megatrends, die die Grundausrichtung einer gesellschaftlichen Entwicklung bestimmen. Dass zur Abwehr der Gefahren der demografischen Entwicklung mit der Notwendigkeit zur privaten Altersabsicherung ein mietfreies Leben einen enormen Beitrag leisten wird, dürfte nun umso klarer sein. Auf dem Weg dorthin auf guten Rat und kompetente Beratung nicht zu verzichten, ist logisch – und eben auch ein Leistungsversprechen, das sich widerstandsfähig gezeigt hat. Bleiben Sie gesund.
Michael Westerhove Der Autor ist Geschäftsführer der S Immobilienpartner GmbH.
Es ist eine gesetzliche Regelung mit weitreichenden Auswirkungen auf viele Hausbesitzer und nicht wenige Mieter – obwohl das Thema bei so manchem noch gar nicht angekommen ist. Die Rede ist von der ersten Bundes-Emissionsschutzverordnung (BImSchV), die bereits seit dem 1. Januar 2015 gilt. Dadurch werden neue Vorschriften für Kamine und Kachelöfen aufgestellt. Der Hintergrund:„Bei derVerbrennung von Holz entsteht auch Feinstaub, der als umweltund gesundheitsgefährdend eingestuft wird. Die Verordnung sieht verschärfte Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen alter Öfen vor. Unzulässig ist danach ein Ausstoß von mehr als 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. Das ist vor allem bei älteren Modellen der Fall“, sagt Marcus Breuer, Ofen- und Kaminbaumeister und Inhaber von Kachelofenund Luftheizungsbau Breuer mit Sitz in Viersen und Nideggen in der Eifel.
Oder anders gesagt: Um die Umwelt zu entlasten, schreibt der Gesetzgeber vor, alte Holzfeuerstätten, die nicht mehr den aktuellen Grenzwerten und Wirkungsgraden entsprechen, in mehrstufigen Übergangsfristen auszutauschen, nachzurüsten oder stillzule
WOHNEN & RECHT
(bü) Hunde Ein Vermieter kann die Haltung eines zweiten Hundes in der Wohnung verweigern, wenn die Wohnung zu klein ist. In dem konkreten Fall ging es um eine lediglich 50 Quadratmeter große Wohnung, in der eine Frau eine Hündin hielt. Die Frau bat den Vermieter um Genehmigung für einen zweiten Hund, weil die Hündin alt und krank war und bald versterben konnte. Der Vermieter verweigerte das mit der Begründung, dass durch einen zweiten Hund die Lärmbelastung in der Wohnung, in dem Haus und in unmittelbarer Umgebung steigen würde. (LG Berlin, 66 S 310/19)
Sozialhilfe Eine Sozialhilfeempfängerin hat keinen Anspruch darauf, dass ihr das Sozialamt spezielle Verdunkelungs-Gardinen und -Rollos finanziert. Das Sozialgericht Düsseldorf darf sie auf die Maßnahmen verweisen, die alle Bürger in Zeiten von Hitzewellen treffen können, wie zum Beispiel nachts lüften, feuchte Laken vor die Fenster hängen oder sich tagsüber in klimatisierten öffentlichen Räumen aufhalten. Auch die ersatzweise geforderte Kostenübernahme für eine Hotelunterbringung konnte die Frau nicht durchsetzen. (SG Düsseldorf, S 17 SO 303/19 ER)