Ein interessantes Instrument für die Vermögensnachfolge
Durch die Testamentsvollstreckung wird sichergestellt, dass der letzte Wille des Erblassers wirklich umgesetzt wird.
Aktuellen Studien zufolge vererben und verschenken die Deutschen schätzungsweise jährlich bis zu 400 Milliarden Euro. Tendenz steigend, schließlich werden die Vermögenswerte grundsätzlich immer größer. Zum Ende des ersten Quartals 2020 betrug das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland 6337 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Ende 2018 betrug das Vermögen der Deutschen knapp über 6000 Milliarden Euro. Damit liegt das Vermögen derzeit trotz aller coronabedingten Verwerfungen in der Realwirtschaft und an den Kapitalmärkten erheblich höher als Ende des vorgegangenen Jahres.
Daher kommt der zukunftsorientierten Vermögensnachfolge wesentliche Bedeutung zu. Sie regelt die Übergabe der Vermögenswerte an die kommende Generation beziehungsweise die kommenden Generationen und soll sicherstellen, dass Vermögen gut geschützt erhalten und weiterentwickelt werden können. Daher rückt das Instrument der Testamentsvollstreckung wieder in den Vordergrund. Diese kann im Sinne des Erblassers die Verteilung des Nachlasses regeln, um Streit zu vermeiden und damit eben das Vermögen zu schützen.
„Denn häufig sind Erben mit der Verteilung des Vermögens und der Erfüllung des letzten Willens des Erblassers überfordert, das zeigt die Praxis“, sagt Christoph Joußen, Steuerberater, Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung und Partner der Quadrilog Beratergruppe mit Standorten in Düsseldorf, Solingen und Berlin. Die Kanzlei bietet für den Mittelstand und Privatpersonen Steuer- und Rechtsberatung sowieWirtschaftsprüfung aus einer Hand an. Dazu gehört eben auch die private Vermögensnachfolge, die vor allem rechtlich und steuerlich sicher strukturiert werden muss.
Wer dasVermögen einesVerstorbenen auf welcheWeise erhält, regelt das Erbrecht. Ohne Testament wiederum greift die gesetzliche Erbfolge. Der Erblasser kann in einem Testament oder Erbvertrag aber bestimmen, welche Personen welche Vermögenswerte erhalten sollen, erklärt Ingo Jansen, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge und ebenfalls Partner bei Quadrilog.
Er stellt jedoch mitunter fest, dass Erben mit ihrer Rolle überfordert und nicht selten uneins seien, was mit dem Nachlass passieren müsse. Um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers wirklich umgesetzt werde, können dieser einen Testamentsvollstrecker in seinem Testament benennen, der nach seinem Tod den Nachlass verwaltet und abwickeln und somit auch einem Streit unter den Erben vorbeugen könne. „Und solcher Streit ist gar nicht selten, wie eine repräsentative Allensbach-Umfrage ergab. Wurde bei der ersten Erhebung dieser Art 2015 noch von 17 Prozent Streitfällen beim Erbe berichtet, waren es im Jahr 2018 schon 19 Prozent“, nennt Ingo Jansen eine interessante Zahl.
Apropos Testament: Ohne Testament kann es keine Testamentsvollstreckung geben. „Daher ist es wichtig, zunächst durch ein individuell gestaltetes Testament, das einen steuerlich und rechtlich sicheren Rahmen für die Vorstellungen des Erblassers schafft, den Grundstein zu legen. Das Testament ist das Zentrum jeder gelungenen steuerlich nachhaltigen Planung der Übertragung von Vermögenswerten“, sagt Jansen.
Die Testamentsvollstreckung ist dann das Tüpfelchen auf dem i einer gelungene Nachfolgeplanung, um die vom Erblasser in seinem Testament getroffenen Verfügungen nach Eintritt des Erbfalls umzusetzen. „Damit sorgen wir dafür, dass sowohl in finanzieller als auch in emotionaler beziehungsweise familiärer Hinsicht die Vorstellungen des Erblassers in die Zukunft getragen werden“, betont Christoph Joußen.
Gemeinsam mit seinen Rechtsanwaltskollegen errichtet der Steuerexperte rechtssichere und steuerlich optimierte Testamente und aktualisiert diese gegebenenfalls im Laufe der Jahre regelmäßig. So entstehe ein dauerhaft tragfähiges
Konstrukt in der Nachfolgeplanung. Nicht selten werden die Berater selbst als Testamentsvollstrecker eingesetzt, weil sie über langjährige Kenntnisse des Nachlasses und des Erblassers verfügen.
„Die Testamentsvollstreckung kann bis zu 30 Jahre ab Eintritt des Sterbefalls dauern. Das wird dann als Dauertestamentsvollstreckung bezeichnet und kombiniert die Abwicklungs- mit der Verwaltungsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker hat bei der Dauertestamentsvollstreckung die Aufgabe, den Nachlass zunächst abzuwickeln und anschließend zu verwalten. Erst nach Ablauf dieser Phase geht der Nachlass an den Erben. Dieses Instrument wird beispielsweise genutzt, um die Erben vor sich selbst zu schützen und die Erbmasse vor unerlaubten Zugriffen zu bewahren, etwa durch die Erziehungsberechtigten minderjähriger Erben“, sagt Rechtsanwalt Jansen.
Die Quadrilog Beratergruppe digitalisiert sich nach und nach vollständig. So unterhält die Kanzlei beispielsweise eine professionell geschützte Cloud, in der alle relevanten Dokumente für die Vermögensnachfolge gespeichert und mit Berechtigten geteilt werden können.
Das vereinfacht Ingo Jansen und Christoph Joußen zufolge die Planung maßgeblich und erhöht die Geschwindigkeit in der Umsetzung. Alle Unterlagen seien an einem Ort gespeichert, sodass diese nicht abhandenkommen könnten. Der Zugriff sei jederzeit sichergestellt.