Impfstoff soll verlost werden
Weil das Vakzin von Astrazeneca schon länger ein Imageproblem hat, bleibt es in Impfzentren liegen. Nun wollen die Kassenärztlichen Vereinigungen in NRW ihn per Los an Praxen vergeben – wenn der Impfstopp nur vorübergehend ist.
DÜSSELDORF Die Aussetzung der Astrazeneca-Verimpfung könnte auch die Pläne für den Impfstart in den Arztpraxen durcheinander wirbeln. Am Mittwoch wollen Kanzlerin und Ministerpräsidenten eigentlich darüber entscheiden. Nun kommt es darauf an, ob der Stopp dauerhaft oder nur vorübergehend ist.„Es handelt sich bei der Impfpause mit Astrazeneca um eineVorsichtsmaßnahme“, erklärte Frank Bergmann, Chef der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. „Dennoch hat der vorübergehende Stopp Auswirkungen auf unsere Planungen. Wenn das Paul-Ehrlich-Institut seine Untersuchungen innerhalb der nächsten beiden Wochen mit der Empfehlung abschließt, die Impfungen mit Astrazeneca wiederaufzunehmen, können wir wie geplant ab 29. März mit der ersten Phase des Impfens in den Praxen beginnen.“
Sollte die Unterbrechung aber länger dauern, sei es vermutlich sinnvoller, diesen Schritt zu überspringen und die Planungen für den Praxis-Impfstart in der Fläche voranzutreiben, der für Mitte April vorgesehen ist, so Bergmann weiter.
Schon jetzt liegen viele Dosen des britischen Impfstoffes auf Halde. Er war erst wegen grippeähnlicher Nebenwirkungen ins Gerede gekommen. Für Verunsicherung sorgte auch, dass er zunächst in Deutschland nicht für die über 65-Jährigen zugelassen worden war, weil der Hersteller kaum Ältere in seinen Studien berücksichtigt hatte. Um die übrig gebliebenen Dosen schneller verimpfen zu können, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem Land gerade eine Art Verlosung unter den Praxen in Nordrhein-Westfalen geplant.
So will die KV Westfalen Lippe in Absprache mit dem Land 150.000 Astrazeneca-Dosen, die in den Impfzentren nicht gebraucht werden, an die Praxen geben.„Interessierte Praxen können sich hierfür bei uns bewerben, dazu haben wir in einem internen Schreiben aufgerufen“, erklärte der Sprecher der KVWestfalen.„Bewerben sich mehr Praxen als wir Impfstoff haben, losen wir die Praxen aus.“Da der Impfstoff in Packungen zu 100 Dosen vorhanden ist, werde nicht jede Praxis das Angebot nutzen können.
Der KV-Sprecher betonte, die Impfreihenfolge, die durch die Verordnung vorgegeben ist, müsse dabei eingehalten werden.„Die Praxen dürfen den Impfstoff nur an Patienten geben, die in der Priorisierungsgruppe 2 und chronisch krank oder Kontaktpersonen von Schwangeren sind.“Für diese ersten Impfungen in Arztpraxen können sich damit Hausärzte und Gynäkologen bewerben. Gynäkologen sind deshalb dabei, weil zwei Kontaktpersonen pro Schwangere geimpft werden dürfen. Die Ärzte sollen dann auf geeignete Patienten zugehen.
Auch die Praxen in der Region Nordrhein sollen sich an dieser Vergabe beteiligen. Landesweit sollen 1500 Impf-Praxen pro Woche teilnehmen können, so KV Nordrhein. Nach drei Wochen könnten dann 4500 Praxen beliefert worden sein, jeweils zur Hälfte in den Regionen Nordrhein undWestfalen. Der Sprecher der KV Nordrhein betont:„Praxen können grundsätzlich nur ein Mal teilnehmen, damit sich möglichst viele weitere Praxen ebenfalls beteiligen können.“
KV-Chef Bergmann ermunterte die Ärzte, sich trotz des Astrazeneca-Stopps weiter für die Verlosung zu registrieren, wenn sie mitmachen wollen. „Wenn die Unterbrechung nur kurz ausfällt, wollen wir in der Lage sein, die dann angekündigten 150.000 Dosen Astrazeneca auch sofort verimpfen zu können.“Ärztepräsident Klaus Reinhardt nannte die Aussetzung „richtig und wichtig“. Schnelle Klärung und völlige Transparenz seien wichtig.„Ansonsten geht Vertrauen verloren.“