Meerbar-Mitarbeiter sauer über verspätetes Kurzarbeitergeld
HAFEN So hart die Lage für viele Beschäftigte in der Gastronomie im Lockdown ist, für Mitarbeiter der Meerbar gelten zurzeit noch einmal verschärfte Bedingungen. Nach Informationen unserer Redaktion mussten Beschäftigte des Restaurants im roten Gehry-Gebäude im Medienhafen zunächst einen Monat und zuletzt sogar fünf Wochen länger auf das Kurzarbeitergeld warten.
Zwei Mitarbeiter schilderten unserer Redaktion, wie enttäuscht sie von ihrem Arbeitgeber seien. Vor allem Kollegen mit Familie hätten ein großes Problem. Der Lohn für Dezember sei Anfang Februar, für Januar am 8. März eingegangen.
In digitalen Text-Nachrichten, die unserer Redaktion als Screenshots vorliegen, erklärte der Geschäftsführer seinen Mitarbeitern: „Leider beginnt das Jahr für uns sehr schwierig, denn wir warten immer noch auf versprochene Zahlungen vom Staat. Die Monate zuvor konnten wir durch Reserven in Vorleistungen treten. Leider ist dies nicht mehr möglich!“Die Auszahlung des Gehalts werde sich„um einige Tage“verzögern. Eine Entschuldigung für die schlechten Nachrichten folgte.
Die beiden Mitarbeiter haben dafür keinVerständnis. Denn das Kurzarbeitergeld müsse vom Arbeitgeber vorgestreckt werden und werde im Nachhinein mit der Agentur für Arbeit abgerechnet. Eine Sprecherin der Agentur bestätigt: „Auch, wenn ein Unternehmen Kurzarbeit angezeigt hat, hat es die Verpflichtung, die Gehälter für geleistete Arbeitsstunden und Kurzarbeitergeld entsprechend des Arbeitsvertrages auszuzahlen.“Im Antrag auf Kurzarbeitergeld muss der Arbeitgeber bestätigten, dass die Beträge „tatsächlich und ordnungsgemäß ausgezahlt worden sind“. Falls das nicht der Fall ist, muss der Antragssteller garantieren, das Kurzarbeitergeld „unverzüglich an die berechtigten Arbeitnehmer/innen auszuzahlen“.
In einer späteren Nachricht vom 22. Januar erklärt der Geschäftsführer der Meerbar seinem Team jedoch, man sei nur eine„Umlaufstelle für die Zahlungen“. Obwohl man alles tue, um die Gehälter zu zahlen, seien ihm „die Hände gebunden“.
Die Meerbar äußerte sich trotz mehrfacher Nachfrage nicht zu den verzögerten Zahlungen. Sie antwortete per E-Mail: „Ob unsere Mitarbeiter und wie viele davon in Kurzarbeit stehen, hat unseres Erachtens nach nichts in der Öffentlichkeit zu suchen.“Mit Unverständnis reagiert die Meerbar zudem auf eine Frage zur wirtschaftlichen Lage des Betriebs und führt aus, dass die Lokale des Unternehmens„zu den erfolgreichsten der Stadt zählen“.
Kritik kommt von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).„Schon nach einem Monat verspäteter Auszahlung kann es knapp werden für die Mitarbeiter,“sagt Zayde Torun, NGG-Geschäftsführerin für Düsseldorf-Wuppertal. Sie erklärt das auch mit dem niedrigen Lohnniveau in der Gastronomie, das in der Kurzarbeit oft noch weiter absinke. Arbeitgeber in finanziellen Schwierigkeiten sollten lieber mit Krediten überbrücken, als sich das Geld faktisch von den Mitarbeitern zu leihen.
Torun kritisiert auch, dass Unternehmen nicht wirklich Konsequenzen drohten. So hatte sich das Bundesarbeitsgericht gegen eine Verzugspauschale ausgesprochen. Den Arbeitnehmern bleibe oft nur, sich juristisch zu wehren. Das tat ein Mitarbeiter der Meerbar. Wenige Tage später wurde ihm gekündigt. Die Meerbar erklärt, dass einem einzigen Mitarbeiter rechtmäßig in der Probezeit gekündigt worden sei. „Dies hat aber nichts mit der Gesamtsituation zu tun.“Vielmehr hielten sämtliche Mitarbeiter dem Unternehmen die Treue. „Sie können es kaum abwarten, dass unsere Betriebe wieder starten dürfen“.