Berufungsprozess gegen McLaren-Raser in Essen gestartet
ESSEN
Nach dem Unfalltod der 18 Jahre alten Gina P. aus Mülheim muss sich ein 25-Jähriger seit Dienstag erneut wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Lars D. war im März 2019 mit seinem 570 PS starken McLaren in Essen von der A 52 abgekommen und gegen einen Baum geschleudert. DenWagen hatte D. erst wenige Tage vor dem Unfall geleast. Gina P., die auf dem Beifahrersitz saß, war sofort tot. Lars D. war in einem ersten Prozess zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er war bei dem Unfall nur leicht verletzt worden. Weil Staatsanwaltschaft und Angeklagter Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt haben, muss sich nun das Essener Landgericht mit dem Unfall befassen.
Claudia Bork, die Mutter der getöteten Frau, nimmt auch diesmal als Nebenklägerin am Prozess teil. „Das ist nicht einfach“, sagt sie. „Ich schaue ihn an und muss immer daran denken, dass er der letzte Mensch ist, den mein Kind gesehen hat, bevor es gestorben ist.“Die 53-Jährige hätte gern einmal mit dem Angeklagten gesprochen. Er hatte ihr einen Monat nach dem Unfall einen Brief geschrieben und sogar ein Treffen angeboten. „Aber auf meine Versuche, Kontakt zu ihm aufzunehmen, hat er dann nicht mehr reagiert“, sagt Bork. „Mit der Bewährungsstrafe ist er mit einem blauen Auge davongekommen. 14 Monate für ein Menschenleben“, sagt sie. Sie würde sich eine Gefängnisstrafe für Lars D. wünschen, „einfach weil ich das Gefühl habe, dass ihn das alles nicht berührt“.
Zum Prozessauftakt am Dienstag hat Lars D. zu den Vorwürfen geschwiegen. Im ersten Urteil war das Gericht davon ausgegangen, dass er mit knapp 300 Stundenkilometern unterwegs war. Möglicherweise könnte derWagen aber auch langsamer gewesen sein. Nach einer Neubewertung durch einen Sachverständigen ist der McLaren über die Straße gedriftet und mit bis zu Tempo 190 in die Leitplanke gekracht. Anschließend sei der Wagen unter der Leitplanke hindurchgedrückt und an einem Baum in zwei Teile gerissen worden. „Dass dafür zwingend eine Ausgangsgeschwindigkeit von 250 km/h oder mehr notwendig gewesen sein muss, stimmt nicht“, sagte der Sachverständige. Im Prozess wurde eine Unfallsimulation gezeigt.„Das war kaum zu ertragen, zu wissen, da hat mein Kind drin gesessen“, sagt Claudia Bork. Das Urteil soll an diesem Mittwoch gesprochen werden.
(mit dpa)