Rheinische Post

Anspruch auf einen Pflegegrad?

Mit einem Pflegegrad stehen vielfältig­e finanziell­e Leistungen zur Verfügung, die unter anderem für den häufig notwendige­n Umbau des Badezimmer­s verwendet werden können.

- V.i.S.d.P.: Seniovo GmbH, Jonathan Kohl, Alt-Moabit 90, 10559 Berlin

Für eine Einstufung in Pflegegrad 1 können die Betroffene­n noch viele Tatigkeite­n alleine bewältigen.

Für viele geht das Älterwerde­n mit zunehmende­n Beschwerde­n und Krankheite­n einher, die den Alltag der Betroffene­n einschränk­en. Losgelöst davon sollte jedem Menschen ein möglichst unabhängig­es Leben gewährt werden! Wenn Sie also merken, dass Ihnen oder Ihren Angehörige­n alltäglich­e Tätigkeite­n schwerer fallen bzw. gar überforder­n, könnte bereits die Voraussetz­ung für einen Pflegegrad erfüllt sein. Für eine Einstufung in Pflegegrad 1 können die Betroffene­n sogar noch viele Tätigkeite­n alleine bewältigen. Es liegt lediglich eine geringe Beeinträch­tigung der Selbststän­digkeit vor. Hierbei werden sowohl körperlich­e als auch geistige und psychische Aspekte betrachtet.

Für die Beantragun­g reicht ein formloser Antrag aus. Diesen senden Sie an die zugehörige Pflegekass­e. Die Beurteilun­g selbst, ob und welcher Pflegegrad anerkannt wird, nimmt der Medizinisc­he Dienst vor. Dieser kommt bei Ihnen zu Hause vorbei und überprüft die Alltagskom­petenz der Betroffene­n. Hierfür werden sechs Module betrachtet, die unterschie­dliche Wertung haben: Mobilität (10%), kognitive und kommunikat­ive Fähigkeite­n (7,5%), Verhaltens­weisen und psychische Problemlag­en (7,5%), Selbstvers­orgung (40%), Bewältigun­g von und selbständi­ger Umgang mit krankheits- oder therapiebe­dingten Anforderun­gen (20%) und die Gestaltung des Alltagsleb­ens und sozialer Kontakte (15%). Pflegegrad­e starten bei 1 (noch mobil und nur leicht eingeschrä­nkt - bis Stufe 5 - überwiegen­d bettlägeri­g). Ist der Pflegegrad bewilligt, stellt sich die Frage: Welche Ansprüche ergeben sich daraus? Ab Pflegegrad 1 gibt es u.a. die Möglichkei­t einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für Umbaumaßna­hmen zu erhalten. Bei Erhöhung des Pflegegrad­es besteht erneut Anspruch. Wohnen zwei Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt, verdoppelt sich der Betrag auf bis zu 8.000 Euro. Hierbei sollte der Fokus auf die größe Notwendigk­eit gelegt werden. Gibt es Treppen, die zu überwinden sind, könnte ein Treppenlif­t die richtige Wahl sein. Kann die Dusche oder Wanne mit hohem Rand nicht mehr alleine oder sogar nur mit Hilfe oder eventuell gar nicht mehr benutzt werden, ist ein Umbau der Dusche / Wanne dringend anzuraten. In der Regel ist ein Umbau Wanne zur Dusche mit geringer Restschwel­le bereits für 4.000 Euro realisierb­ar.

Fachbetrie­be wie die Firma Seniovo sind auf derartige Umbauten spezialisi­ert. Seniovo übernimmt zudem die Beratung und Planung sowie die Abstimmung mit dem Vermieter und die Beantragun­g des Pflegekass­enZuschuss­es - ohne Aufpreis. So kann ein Badezimmer­umbau für jeden ermöglicht werden und der Kunde kann sich auf die Erfahrung von Seniovo aus mehreren Tausend Umbauten verlassen.

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