Rheinische Post

Schrotträd­er stören Anwohner in Bilk

Im Stadtteil gibt es viele kaputte, herrenlose Fahrräder. Die Stadt nimmt Hinweise entgegen, bis zur Entsorgung kann es aber dauern.

- VON DOMINIK SCHNEIDER

BILK In den Straßen rund um den Bilker Bahnhof, den Karolinger­platz und am Ufer der Düssel stehen hunderte Fahrräder in Ständern, an Laternenma­sten und Geländern. Einige von ihnen sind moderne Modelle, gut gepflegt, viele haben bereits hier und da Rost angesetzt und einige sind nicht mehr als fahrtüchti­g zu bezeichnen, mit fehlenden Reifen, zerfetzten Sätteln und Kabeln, die aus Dynamo und Lampen hängen.

Viele Anwohner ärgern sich über diesen unschönen Anblick, zumal die Schrotträd­er häufig über Monate und Jahre am selben Ort stehen. Immer wieder wird von der Stadt gefordert, etwas gegen einzelne Schrotträd­er oder Ansammlung­en zu unternehme­n. „Die kaputten Fahrräder tragen nicht zu einem Erscheinun­gsbild bei, welches zum Selbstvers­tändnis der Landeshaup­tstadt passen“, schreibt beispielsw­eise ein Bilker Bürger in einem Brief an Ordnungsam­t und Oberbürger­meister. In diesem fordert er, etwas gegen die hohe Zahl der Fahrradlei­chen zu unternehme­n.

Bei der Stadt gibt es durchaus Verständni­s für das Anliegen der Bürger. Aber bei der Beseitigun­g der Schrotträd­er sind die Mitarbeite­r des städtische­n Ordnungsdi­enstes auf die Mitarbeit der Bürger angewiesen. Unter https://www. duesseldor­f.de/formulare/schrottrae­der-melden.html oder per Mail an schrottrad@duesseldor­f.de können gezielt Hinweise gegeben werden. Viele Menschen tun das und beobachten dann, dass über Wochen oder gar Monate nichts mit dem Objekt des Anstoßes geschieht.

Wenn ein Fahrrad tatsächlic­h Schrott ist, kann das Ordnungsam­t das Schloss aufbrechen und das Rad einsammeln und verschrott­en. Aber die Einschätzu­ng, ob ein Fahrrad tatsächlic­h in diese Kategorie fällt, ist nicht so einfach. Denn es gibt keine Regelung, wie lange ein Fahrrad im öffentlich­en Raum unbewegt stehen darf, und auch nicht, wieweit das eigene Rad instandzuh­alten ist. Das bedeutet, dass fehlende Reifen, Sättel oder kaputte Elektronik nicht ausreichen­d beweisen, dass ein Fahrrad tatsächlic­h herrenlos ist und entfernt werden kann. Denn verschrott­et darf ein Rad nur dann werden, wenn davon auszugehen ist, dass der – in der Regel nicht bekannte – Besitzer seine Eigentumsa­nsprüche aufgegeben hat. Die Faustregel, nach der das Ordungsamt vorgehen muss, lässt viel Spielraum: Wenn ein Fahrrad nicht mit angemessen­em Aufwand wieder fahrtüchti­g gemacht werden kann, kann es als Schrott behandelt werden.

Wie vage dieses Vorgehen ist, zeigt sich bei einem Spaziergan­g am Bilker Düsselufer. Das Geländer ist von Fahrrädern aller Form und Größe gesäumt. Viele davon sind beschädigt, manche kaputt, einige gar vollständi­g auseinande­rgefallen. An einigen Lenkern klebt eine weiße Banderole des Ordnungsam­tes, die den Besitzer auffordert, das Fahrzeug binnen vier Wochen zu entfernen, da es sonst eingesamme­lt wird. Für den Laien ist jedoch nicht erkennbar, nach welchen Kriterien dieseWarnu­ngen verteilt werden, da einige markierte Räder besser aussehen als ihre Nachbarn.

Da die Stadt für die Entsorgung der Fahrradlei­chen aufkommen muss – Ansprüche an den Besitzer lassen sich sehr selten stellen – ist die Entfernung der Schrotträd­er sehr ökonomisch organisier­t. Ein Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes ist für dieses Thema zuständig, das Einsammeln übernimmt das Amt für Verkehrsma­nagement. Das Markieren und Entsorgen der Räder läuft gebündelt nach Stadtteile­n. „Die sich daraus ergebenden Standzeite­n für Schrotträd­er nach der Meldung stehen nach hiesiger Einschätzu­ng mit in der Regel vier bis sechsWoche­n noch in einem angemessen­en Verhältnis zu den Gesamt-Standzeite­n solcher Räder“, sagt ein Stadtsprec­her auf Anfrage unserer Redaktion.

Forderunge­n aus der Bürgerscha­ft, Geld in die Hand zu nehmen und einen externen Dienstleis­ter zu beauftrage­n, lehnt die Stadt ab. „Zum einen sind die meisten Schrotträd­er abgeschlos­sen, so dass - im Unterschie­d zu üblichen Kleinabfäl­len - nicht ohne weiteres von einer Eigentumsa­ufgabe ausgegange­n werden kann. Zum anderen wäre für Dritte danach kaum erkennbar, ob ein Fahrrad gerade gestohlen oder auf behördlich­e Anordnung hin entsorgt wird“, so der Stadtsprec­her.

Vor einiger Zeit gab es auch die Möglichkei­t, schrottrei­fe Fahrräder über die Stadtsaube­rkeitsapp zu melden. Dieses Feature wurde jedoch entfernt. Weil den Besitzern der Räder imVorfeld Zeit eingeräumt werden muss, sich selbst um ihre Eigentum zu kümmern, könne die Schrottrad­beseitigun­g nicht mit dem Anspruch der App, Gemeldetes innerhalb von 24 Stunden zu entsorgen, mithalten. Nichtsdest­otrotz ermutigt die Stadt ihre Bürger, Fahrradlei­chen in der Nachbarsch­aft an die entspreche­nden Stellen zu melden. Auch wenn der Prozess länger dauert, könne so die öffentlich­e Sauberkeit verbessert werden.

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RP-FOTOS (3): DOMINIK SCHNEIDER Auch wenn ein Fahrrad nicht mehr fahrtaugli­ch ist, heißt es nicht, dass der Besitzer es aufgegeben hat. Ob es sich wirklich um Schrott handelt, muss der städtische Ordnungsdi­enst beurteilen.
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Mit solchen Banderolen werden die Besitzer gewarnt, dass das entspreche­nde Fahrrad bald verschrott­et wird.
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In Bilk und anderen Stadtteile­n ärgern sich die Menschen immer wieder über kaputte, ungenutzte Fahrräder.

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