Rheinische Post

Unfallschw­erpunkt Moorenstra­ße wird entschärft

Immer wieder gibt es Kollisione­n mit Radfahrern oder Fußgängern. Der Knotenpunk­t soll jetzt optimiert werden.

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(arc) Der Knotenpunk­t Himmelgeis­ter Straße/Moorenstra­ße/ Ulenbergst­raße ist in den vergangene­n Jahren immer wieder als Unfallhäuf­ungsstelle aufgefalle­n. So wurden zwischen 2017 und 2019 neun Unfälle im Umfeld der kreisverke­hrähnliche­n Straßenbez­iehung registrier­t, bei denen Radfahrer und Fußgänger beteiligt waren. Den Schwerpunk­t des Unfallgesc­hehens bilden Kollisione­n an den Ein- und

Ausfahrten von Himmelgeis­ter Straße und Moorenstra­ße. Das soll sich jetzt ändern; das Amt für Verkehrsma­nagement will den Bereich optimieren sowie auf der Moorenstra­ße Tempo 30 einführen. Insgesamt soll der Umbau rund 90.000 Euro kosten. Die Planung wird am 27. April der Bezirksver­tretung 3 zur Abstimmung vorgelegt.

Die Neugestalt­ung sieht zunächst eine Beibehaltu­ng der Radverkehr­sführung im Zweirichtu­ngsverkehr vor. Die Radverkehr­sfurt wird unter Anpassung der Markierung, des Beleuchtun­gsmastes und des südlichen sowie östlichen Fahrbahnte­ilers vollständi­g in die Kreisfahrb­ahn eingebunde­n. Die Fußgängerü­berwege werden in einer Breite von drei Metern neu über die südliche Himmelgeis­ter Straße und die östlich sich anschließe­nde Moorenstra­ße geführt und mit taktilen Elementen barrierefr­ei hergestell­t.

Die Gleisführu­ng über den Kreisverke­hrsplatz wird mit einer neu zu installier­enden Lichtsigna­lanlage ausgestatt­et, so dass der Verkehr auf der Kreisfahrb­ahn gegenüber der einfahrend­en Bahn untergeord­net und signaltech­nisch gesichert wird. Der aus Richtung Norden und aus RichtungWe­sten kommende Radfahrstr­eifen wird im Vorfeld des Kreisverke­hrs beseitigt, damit sich der Radfahrer in Richtung Fahrbahnmi­tte im Mischverke­hr orientiert und sich somit im zentralen Sichtfeld der Autofahrer befindet. Der gesamte Knotenpunk­t kann nach den beschriebe­nen, baulichen und signaltech­nischen Maßnahmen dann als Kreisverke­hr beschilder­t werden, alle Zufahrten erhalten gemäß der Verkehrsre­gelung an einem Kreisverke­hr das „Vorfahrt gewähren“-Verkehrsze­ichen.

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