Abschlussprüfung ohne Testpflicht
Schulen müssen einem Gerichtsurteil zufolge Testverweigerer zur Prüfung zulassen.
DÜSSELDORF (maxi) Schüler dürfen auch ohne einen negativen Corona-Test an den Abschlussprüfungen teilnehmen. Das entschied am Montag dasVerwaltungsgericht Münster. Geklagt hatte ein angehender Gärtner. Dieser kann nun am Mittwoch an der Prüfung in dem Bonner Berufskolleg teilnehmen, ohne einen entsprechenden Test vorzuweisen. Das Verwaltungsgericht begründete seinen Beschluss damit, dass der Anspruch auf Teilnahme an der Berufsabschlussprüfung grundrechtlich fundiert sei. Zudem habe der Antragsteller, nachdem er zur Prüfung zugelassen worden sei, das Recht auf Teilnahme an der von der Antragsgegnerin vorgesehenen Berufsabschlussprüfung zum Gärtner erworben. In dieses Recht greife die Antragsgegnerin dadurch ein, dass sie die Teilnahme von der Vorlage eines negativen Testergebnisses abhängig mache.
Das Gericht verweist darauf, dass nach der Corona-Betreuungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht getestete Schüler an schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen teilnehmen dürften. Diese Prüfungen würden getrennt von den Prüfungen getesteter Schüler durchgeführt.
Kritik kommt vom nordrhein-westfälischen Lehrerverband. Dessen Präsident Andreas Bartsch sagte: „Das Urteil aus Münster ist meines Erachtens inkonsequent und nicht nachvollziehbar.“Bartsch kritisierte allerdings auch das Land. „Ich habe von vornherein nicht verstanden, warum das Ministerium die Abschlussklassen in der Testverordnung als Sondergruppe behandelt.“Wenn ein Schüler vor einer Prüfung positiv getestet werde, komme er in Quarantäne und bekomme einen Nachschreibetermin. „Da wird niemand um seine Zukunft gebracht.“Die Priorität sollte schon klar darauf gelegt werden, Corona zurückzudrängen.„Deshalb wäre eine klare, einheitliche Testpflicht für alle Schüler in Präsenz wünschenswert. Während in anderen Bereichen der Gesellschaft harte Maßnahmen selbstverständlich angeordnet werden, muss man leider einmal mehr den Eindruck gewinnen, dass Schule zumindest von dieser Landesregierung nicht als Teil der Gesellschaft betrachtet wird.“