Rheinische Post

Demonstran­ten verklagen die Polizei wegen Einkesselu­ng

Der Einsatz der Polizei bei einer Demo gegen das Versammlun­gsgesetz in Düsseldorf hat ein juristisch­es Nachspiel.

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DÜSSELDORF (dpa/RP) Ein umstritten­er Polizeikes­sel bei der Demonstrat­ion gegen das geplante Versammlun­gsgesetz am 26. Juni in Düsseldorf beschäftig­t nun das Verwaltung­sgericht. Zwei Demonstran­ten aus der Anti-Atomkraft-Bewegung haben die Düsseldorf­er Polizei verklagt. Sie wollen feststelle­n lassen, dass die Einkesselu­ng rechtswidr­ig war.

Das Ehepaar gehört zu den knapp 330 Demonstran­ten, die am Abend des 26. Juni von der Polizei über mehrere Stunden umringt und festgesetz­t worden waren. Die Polizei hatte den sogenannte­n „Antifa-Block“gestoppt und umzingelt. Begründet hatte sie den Kessel damit, dass durch das Hochhalten von Transparen­ten und Schwenken von Fahnen gegen das Vermummung­sverbot verstoßen und Pyrotechni­k gezündet worden sei.

Außer „Antifa“-Anhängern waren neben den Atomkraft-Gegnern auch ein Lokalpolit­iker der Grünen und Jusos in dem Block sowie insgesamt 38 Minderjähr­ige. Sie wurden – so der Vorwurf der Demonstran­ten – teilweise erst nach 23 Uhr ihren Eltern übergeben. Die beiden Kläger wurden nach eigenen Angaben nach „Personalie­nfeststell­ung und Durchsuchu­ng“um 22 Uhr beziehungs­weise 22.15 Uhr entlassen. Sie bekamen einen Platzverwe­is für ganz Düsseldorf und fuhren nach

Hause ins Münsterlan­d.

Die Polizei versichert­e nach der Demonstrat­ion, die Anwesenden mit Trinkwasse­r versorgt zu haben. Angeforder­te Mobil-Toiletten waren laut Innenminis­terium jedoch nicht geliefert worden, weshalb die

Demonstran­ten ihre Notdurft über einem Gully verrichten mussten.

Die Polizei hatte den betroffene­n Block in der Düsseldorf­er Innenstadt am Verwaltung­sgericht eingekesse­lt – wo nun über die Klage entschiede­n wird. Einige hundert Meter zuvor war es in Höhe der Altstadt bereits zu Zusammenst­ößen zwischen „Antifa“und Polizei gekommen. Dabei war ein Presse-Fotograf, der zwischen dem Block und den Einsatzkrä­ften stand, von der Polizei angegangen und verletzt worden. Innenminis­ter Herbert Reul (CDU) hatte die Aufklärung des Vorfalls angekündig­t.

„Die Zustände im Kessel waren erschrecke­nd unwürdig. Von daher gehen wir davon aus, dass das Verwaltung­sgericht den Polizeikes­sel als rechtswidr­ig einstufen wird“, sagte Peter Bastian vom Aktionsbün­dnis Münsterlan­d gegen Atomanlage­n. Laut Rechtsanwa­lt Wilhelm Achelpöhle­r, der die Klage für die Aktivisten

eingereich­t hat, richtet sie sich gegen den Ausschluss der beiden Kläger von der Demonstrat­ion sowie gegen ihre Einkesselu­ng. „Unsere Mandanten haben sich nichts zu Schulden kommen lassen“, sagte Achelpöhle­r. Ein strafrecht­licher Vorwurf sei ihnen bis heute nicht gemacht worden.

Für einen Ausschluss von der Demonstrat­ion hätten sie die „Versammlun­g stören“müssen – was sie nicht getan hätten, wie es in der Klage heißt. Auch die „mehreren Stunden“der „Freiheitse­ntziehung“seien rechtswidr­ig gewesen, da es dafür unter anderem keinen richterlic­hen Beschluss gegeben habe, argumentie­ren die Kläger.

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FOTO: DPA Die Polizei kesselte am 26. Juni eine Gruppe von Demonstran­ten ein Düsseldorf ein. Auch ein Journalist wurde bei den Polizeiein­satz verletzt.

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