CDU: E-Scooter-Verbot hilft der Umwelt
Jeder vierte Unfall mit Elektrorollern ereignet sich in NRW, Hunderte Fahrzeuge liegen im Rhein. Die Debatte um die Zukunft des Verkehrsmittels gewinnt an Schärfe. Der ADAC fordert Nachtfahrverbote, Düsseldorf und Köln prüfen das.
DÜSSELDORF Wegen der stark zunehmenden Unfallzahlen mit E-Scootern in Nordrhein-Westfalen will die CDU-Landtagsfraktion die Betreiber stärker in die Pflicht nehmen. „Wer Geld verdient mit der Nutzung des öffentlichen Straßenraums, der trägt auch eine besondere Verantwortung für ihn. Es kann nicht sein, dass es profitabel ist, wenn massenhaft Roller im Gebüsch oder am Grund eines Gewässers enden – hier müssen wir Hürden einziehen“, sagte Innenexperte Christos Katzidis. Zudem sei die Ökobilanz der E-Scooter katastrophal. „Aus umweltpolitischer Sicht wäre ein Verbot deshalb durchaus zu begrüßen – aus ordnungspolitischer Sicht halte ich es zumindest jetzt noch für überzogen“, betonte Katzidis.
Seit zwei Jahren gehören die Elektroroller zum Straßenbild in vielen Großstädten. Sie sollen eigentlich eine umweltfreundliche Alternative zum Auto bieten. Doch von Anfang an gab es Ärger, weil die Scooter auf Bürgersteigen und in wichtigen Zufahrten abgestellt wurden. Immer wieder kommt es zudem zu schweren Unfällen mit E-Scootern, bei denen Menschen verletzt oder getötet werden. Die Polizei registrierte im vergangenen Jahr 2155 Unfälle mit Personenschaden, davon 566 in Nordrhein-Westfalen. Der ADAC nennt sogar 587 Unfälle. Demnach ereignete sich etwa jeder vierte Unfall mit E-Scootern in NRW. Die Kölner Polizei hatte das Verhalten der E-Scooter-Fahrer kürzlich als „desaströs und enthemmt“bezeichnet, nachdem es an einem Wochenende mehrere Unfälle mit betrunkenen Nutzern gegeben hatte.
Alkohol und Drogen sind die häufigsten Unfallursachen. Die meisten Verstöße gibt es nach Angaben der Stadt Düsseldorf in den Nachtstunden durch alkoholisierte Nutzer. Deshalb will nach Köln auch Düsseldorf ein Nachtfahrverbot für E-Scooter rechtlich prüfen. Dazu würde nach Angaben der Landeshauptstadt die Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter angepasst.
Der ADAC Nordrhein befürwortet das. „Wir fordern, die E-Scooter in Bereichen mit ausreichend Alternativen, zum Beispiel in der Kern-Innenstadt, ab 23 oder 24 Uhr bis zum frühen Morgen abzuschalten, sofern Appelle an die Vernunft, Aufklärung, Kontrollen und Sanktionen nicht helfen“, sagte ein Sprecher. Die Anbieter hingegen lehnen ein Nachtfahrverbot bisher ab.
Die FDP in NRW sieht bei den bestehenden Regeln großen Nachholbedarf. „Ich erwarte von Nutzerinnen und Nutzern sowie von Verleihern und Kommunen, dass es zu bürgerfreundlichen Lösungen kommt. Auch die Interessen von Menschen mit Behinderung und Fußgängern müssen dabei berücksichtigt werden“, so Ulrich Reuter, verkehrspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion. Demnach könnten digitale Sperrzonen für elektrobetriebene Roller in Fußgängerbereichen eine Lösung sein.
Auch in Seen und Flüssen machen die Roller Probleme – allein im Rhein sollen nach Schätzungen ungefähr 500 E-Scooter liegen. „Die Roller in Gewässer zu werfen, ist ein absolutes Unding“, sagte SPD-Verkehrsexperte Carsten Löcker. Die Städte könnten die bestehenden Regelungslücken über eine Sondernutzungssatzung beseitigen. „Eine Entsorgung im Gewässer könnte so zu einer Ordnungswidrigkeit und entsprechend geahndet werden“, sagte Löcker.
Viele Menschen ärgern sich auch über falsch abgestellte E-Roller, da sie Fußgänger und Radfahrer behindern und nach Ansicht der Grünen vor allem für Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine gefährliche Stolperfalle darstellen. „Besonders wichtig ist, dass die Kommunen in den Konzessionsverträgen mit den Betreiberfirmen klare Vereinbarungen darüber treffen, wo und wie die E-Roller abgestellt werden“, sagte Johannes Remmel, Grünen-Sprecher für Stadtentwicklung.
Auch könnten die Betreiber die Nutzer bei entsprechenden Vorfällen verwarnen und bei wiederholten Verstößen dauerhaft für die Nutzung sperren, so Remmel. „Klar ist, dass vor allem das Fehlverhalten der Nutzer das größte Problem ist. Klar ist aber auch, dass die Kommunen und damit die Allgemeinheit am Ende nicht auf den Kosten für verstärkte Kontrollen und Aufräumarbeiten sitzenbleiben dürfen“, betonte der Grünen-Politiker.