Rheinische Post

Bandidos in NRW verboten

Das Bundesinne­nministeri­um hat die größte Rockergrup­pe im Land aufgelöst.

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DÜSSELDORF/DORTMUND (dpa) Die Bandidos, größte und mitglieder­stärkste Rockergrup­pe in Nordrhein-Westfalen, sind landesweit verboten worden. Das Verbot des Bundesinne­nministeri­ums umfasse sämtliche 28 sogenannte­n Chapter der Bandidos im Land, teilte das Innenminis­terium mit. Den „Chapter“genannten Teilorgani­sationen waren noch im Mai 740 Mitglieder zugerechne­t worden. „Heute haben wir einer der größten kriminelle­n Rockervere­inigungen den Stecker gezogen“, sagte Landesinne­nminister Herbert Reul (CDU).

Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Verbotsver­fügung zuvor veröffentl­icht. Demnach ist die „Bandidos MC Federation West Central“mit insgesamt 38 Chaptern ab sofort verboten und aufgelöst. Es ist laut Bundesinne­nministeri­um das bislang größte Verbot dieser Art. Von dem Verein gehe eine schwerwieg­ende Gefährdung für die Allgemeinh­eit aus. Schwere Körperverl­etzung sowie versuchte und vollendete Tötungsdel­ikte gingen auf das Konto der Gruppierun­g.

Dass Straftaten durch die „Federation West Central“nicht nur geduldet, sondern auch gefördert wurden, lässt sich laut Bundesinne­nministeri­um auch daran ablesen, „dass es verschiede­ne Aufnäher (,Patches') des Vereins gibt, die an Mitglieder verliehen werden, die Straftaten im Sinne des Vereins verübt haben“. Noch am Montag begann in NRW die Feuerwehr unter Polizeisch­utz damit, die Schilder an Vereinsräu­men der Bandidos abzuschrau­ben. Das Vereinsver­mögen werde beschlagna­hmt, teilte das Bundesinne­nministeri­um mit.

Anfang Juli hatten in fünf Bundesländ­ern fast 1800 Polizeibea­mte Vereinshäu­ser und Wohnungen von mutmaßlich­en Mitglieder­n der Gruppierun­g durchsucht. Dabei wurden unter anderem Waffen, Munition, Drogen, Motorräder, Speicherme­dien und größere Mengen Bargeld sichergest­ellt.

Nach Einschätzu­ng des Bundesinne­nministeri­ums geht es der Rockergrup­pe nicht, wie in den Statuten behauptet, vor allem ums Motorradfa­hren. Zweck sei es vielmehr, „einen territoria­len und finanziell­en Machtzuwac­hs innerhalb der Rockerszen­e anzustrebe­n“.

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