Ende einer Jagd
In Frankreich tobt ein Streit um die Methode, mit Leimruten Singvögel zu fangen, wie es bisher im Süden des Landes praktiziert wurde. Illegal, sagt der Staatsrat. Sport und eine alte Kulturtechnik, erwidern die Jäger.
PARIS Frankreichs Jäger verstehen die Welt nicht mehr. Nicht sie seien die Bösen, sondern die fanatischen Naturschützer, von denen sie regelrecht gejagt würden. Willy Schraen, Präsident der nationalen Jägervereinigung, spricht sogar von staatlichen „Strafaktionen gegen die Leute auf dem Land“. Aber auch diese Menschen hätten eine Stimme, droht er den Politikern, und diese würden sie bei der nächsten Wahl erheben.
Der Chef der Jäger kann seinen Zorn kaum bändigen. Auslöser für den Furor ist ein Urteil des französischen Staatsrats. Der hat die in einigen südfranzösischen Gebieten praktizierte Jagd auf Vögel mit Leimruten für illegal erklärt. Das oberste französische Verwaltungsgericht hatte zuvor mitgeteilt, dass die Fangtechnik für Amseln und Drosseln in ihrem derzeitigen Zustand nicht genehmigt werden könne. Bei der Leimrutenjagd bleiben Vögel an einem mit Leim eingeschmierten Ast hängen. EU-weit ist diese Methode verboten, in fünf Départements in Frankreichs Südosten gab es bis zuletzt aber spezielle Ausnahmeregelungen für die früher weit verbreitete Methode. Diese Bestimmungen, etwa zu einer maximal erlaubten Fangzahl an Vögeln, hob der Staatsrat kürzlich auf. Tierschützer sprechen von einem großen Erfolg.
Der Streit um die Jagd mit Leimruten geht schon viele Jahre, durchlief zahlreiche juristische Instanzen, bis er schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof landete. Entsetzen unter Tierschützern löste 2019 ein Dekret der französischen Regierung aus, durch das die Jagd auf Drosseln und Amseln in fünf Départements unter strengen Auflagen wieder zugelassen wurde. Zwei Vogelschutzorganisationen hatten danach die Regelungen vor dem französischen Staatsrat angefochten. Auf sein Ersuchen hin befasste sich der Europäische Gerichtshof damit, ob die Leimrutenjagd den Voraussetzungen der EU-Vogelschutzrichtlinie entspreche.
Noch bis vor einigen Jahrzehnten wurde in Frankreich die Leimrutenjagd genutzt, um die gefangenen Singvögel zu essen. Der Trick mit der klebrigen Masse war sehr populär, weil die Körper der Tiere dabei nicht verletzt werden. Heute wird die Jagd vor allem als „Sport“gesehen. Es ging bisher darum, die meisten Amseln oder Drosseln zu fangen. Zu den Auflagen gehörte etwa auch, dass die Jäger bei den Ruten bleiben mussten, die sie auslegten. Die gefangenen Vögel sollten so schnell wie möglich befreit werden, damit sie sich nicht verletzen oder durch das hilflose Flattern vor Erschöpfung sterben.
Tierschützer bezweifeln jedoch, dass diese strengen Regelungen wirklich immer eingehalten wurden. Zudem führten sie ins Feld, dass auch andere, geschützte Vogelarten in die Fallen gehen würden.
Auch nehmen sie an, dass der eine oder andere Vogel doch als Delikatesse auf dem Teller der Jäger landete. Alle diese Vorwürfe wiesen die Jäger
natürlich immer weit von sich. Allerdings konnten sie in den Augen der Richter des Europäischen Gerichtshofs nicht ausreichend beweisen, dass die Leimrutenjagd den Voraussetzungen der EU-Vogelschutzrichtlinie entspreche. So befand das Gericht etwa, dass es sehr wahrscheinlich sei, dass die gefangenen Vögel irreparable Schäden erlitten, selbst wenn ihr Gefieder anschließend von dem klebrigen Leim gereinigt werde.
Für Jäger-Präsident Willy Schraen sind das aber alles nur juristische Vorwände, um eine politische Entscheidung durchzudrücken. In seinen Augen geht es bei der Leimrutenjagd um mehr als nur das
Freizeitvergnügen einiger Franzosen, sondern um ein jahrhundertealtes Kulturgut, das es zu schützen gelte. Auf der Internet-Seite „Chasse Passion“(„Jagdleidenschaft“) wird er zitiert: „Lasst diesen Leuten ihre Traditionen, sie jagen nur winzige Mengen, ohne die Art zu beeinträchtigen.“Mit einiger Empörung wird auf „Chasse Passion“dann ein Tweet der französischen Umweltministerin Barbara Pompili zitiert, die das Urteil als wichtigen Schritt für den Tierschutz und für den Erhalt der Artenvielfalt sieht. Die französischen Umweltschützer interpretieren das Urteil als Motivation, sich mit noch mehr Energie für ihre Sache einzusetzen. „Es ist eine echte Erleichterung nach dem Kampf, den wir geführt haben, aber es ist vor allem eine Erleichterung für die Vögel, auch für die bereits geschützten“, unterstrich der Präsident der Liga für den Schutz der Vögel, Allain Bougrain-Dubourg.
Und Murielle Arnal, Präsidentin des Vereins One Voice, kommentierte zufrieden: „Diese Entscheidung bestärkt uns in unserem Kampf gegen alle traditionellen Jagden.“Es ist also zu erwarten, dass sich der passionierte Jäger Willy Schraen in Zukunft weiter aufregen muss.