Wie Rentner Steuern sparen können
In NRW sind 1,5 Millionen Bezieher von Altersbezügen steuerpflichtig. Aber auch sie können vieles absetzen.
DÜSSELDORF Vor Jahren waren Rentner, die Einkommensteuer zahlen mussten, die Ausnahme. Doch seit der Reform der Alterseinkünfte-Besteuerung vor 15 Jahren werden es immer mehr: In Nordrhein-Westfalen müssen bereits 1,5 Millionen Rentner Steuern bezahlen, ihre Zahl steigt weiter. Daran ändert auch das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofs nichts, wenngleich dieser den Staat zwingt, bei künftigen Rentnern großzügiger zu rechnen. Doch auch jetzt haben Senioren viele Möglichkeiten, zu sparen.
Wer muss zahlen? Wer neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente, Mietoder Kapitaleinkünfte hat, muss oft Steuern zahlen. Wer dagegen nur eine gesetzliche Rente bezieht, muss auf das Jahr des Ruhestands achten: Wer bis 2005 Rentner wurde, muss 50 Prozent versteuern. 80 Prozent sind es für die, die im Jahr 2020 aufhörten. Ab dem Renteneintrittsjahr 2040 liegt der steuerpflichtige Teil der Rente dann bei 100 Prozent. Aber: Steuerpflichtig sind Rentner nur, wenn sie damit über dem Grundfreibetrag liegen. 2020 lag dieser bei 9408 Euro. Für jeden Jahrgang schreibt der Fiskus einen steuerfreien Betrag fest, den die Betroffenen „mitnehmen“.
Wer 2020 aus dem Job ausschied, bleibt unbehelligt, wenn seine Monatsrente nicht mehr als 1166 Euro beträgt (und er keine weiteren Einkünfte hat). Bei Rentenbeginn in früheren Jahren liegt die unbelastete Rente höher.
Kann man steuerpflichtig werden, wenn man es bisher nicht war? Ja. Manchmal reichen bei guter Rente schon kleine Erhöhungen aus, um steuerpflichtig zu werden. (In diesem Jahr gibt es eine Nullrunde, da stellt sich das Problem nicht.) Gleiches gilt, wenn eine Frau Witwe wird und neben ihrer eigenen eine Witwenrente erhält. Sie kann steuerpflichtig werden, obwohl das Paar es zu Lebzeiten des Mannes nicht war. Denn das Paar hatte zwei Freibeträge, die Witwe hat nur einen.
Wer sollte eine Erklärung abgeben? Alle Neurentner. Eine Erklärung lohnt sich auch, wenn eine Kapitalertragsteuer einbehalten wird. Rentner haben oft einen individuellen Steuersatz, der unter den 25 Prozent der Abgeltungsteuer liegt. Wer mehrere Einkünfte hat oder unsicher ist, sollte ohnehin auf Nummer sicher gehen. Im Zweifel gibt man eine Steuererklärung ab. Schummeln fällt ohnehin auf, denn die Renten- und andere Versicherungen melden dem Fiskus ohnehin jährlich ihre Zahlungen.
Was ist mit anderen Renten? Auf Betriebs-, Privat- und Riesterrenten fällt Einkommensteuer an, sofern man über dem Grundfreibetrag liegt. Bei Privatrenten wird der Ertragsanteil besteuert. Wer eine Lebensversicherung als Einmalzahlung erhält, muss diese versteuern, wenn sie nach 2004 abgeschlossen wurde.
Wann muss man die Erklärung für 2020 abgeben? Hier gilt für Rentner dasselbe wie für Arbeitnehmer: Wegen der Pandemie bekommen alle mehr Zeit, da viele Steuerberater überlastet waren durch die Beantragung der Corona-Hilfen für Firmen. „Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2020 verpflichtet ist, hat in diesem Jahr drei Monate mehr Zeit“, so das Ministerium. „Die Abgabefrist endet am 2. November 2021. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat Zeit bis zum 31. Mai 2022.“
Wie können Rentner sparen? Auch sie können den WerbekostenPauschbetrag, Spenden und Mitgliedsbeiträge (etwa für Parteien) geltend machen. Die Ämter ziehen automatisch einen Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro ab. Wer eine Putzfrau beschäftigt, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung angeben. Bei Handwerker-Rechnungen etwa für den Gärtner kann man 20 Prozent des Arbeitslohns absetzen, maximal 1200 Euro.
Was ist mit Krankheitskosten? Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Infrage kommen die Selbstbeteiligung für Zahnersatz oder Kosten für Arzneien, Hilfsmittel und Krankengymnastik, die die Gesetzliche nicht übernimmt. Diese müssen aber vom Arzt verordnet sein. „Ausgaben, die durch besondere Umstände zwangsläufig entstehen wie wegen Krankheit, Kur oder Todesfall, können Sie als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen“, so das Ministerium. Allerdings kürzt der Fiskus diese um eine „zumutbare Belastung“, die sich nach Einkommen und Familienstand richtet.
Was ist der Pflegepauschbetrag? Wer als Angehöriger seinen Partner in der eigenen Wohnung pflegt, kann den Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 Euro geltend machen. Voraussetzung: Der Partner hat eine Einstufung in die Pflegegrade 4 oder 5 oder das Merkzeichen „H“im Schwerbehindertenausweis, und der Angehörige erhält keine Einnahmen für die Pflege. Daneben gibt es einen Pauschbetrag für behinderte Menschen, der sich nach dem Grad der Behinderung richtet.
Welche Formulare braucht man? Rentner müssen den Mantelbogen und die Anlage R ausfüllen. In der Anlage Vorsorgeaufwand kann man Kranken-, Pflege- und andere Versicherungsbeiträge angeben. Die Formulare gibt es beim Finanzamt oder im Formularcenter des Bundesfinanzministeriums: