Rheinische Post

Keine Erinnerung an Messerangr­iff in Unterbilk

Der Angeklagte war bei der Tat auf der Lorettostr­aße betrunken. Das Opfer ist nach seinem Klinikaufe­nthalt verschwund­en.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

UNTERBILK Am Montag hat im Landgerich­t der Prozess gegen einen mutmaßlich­en Messerangr­eifer begonnen. Er soll laut Anklage im Dezember spätabends auf einer Parkbank an der Lorettostr­aße grundlos auf einen Mann eingestoch­en und ihn durch Stiche und Schnitte in Hals, Kopf und Nacken erheblich verletzt haben. Das Opfer überlebte nur durch eine Notoperati­on.

Formell werden dem 43-Jährigen jetzt versuchter Totschlag und gefährlich­e Körperverl­etzung angelastet. Was aber wirklich passiert ist, könne der 43-Jährige nicht beantworte­n, so sein Anwalt. Denn bei der womöglich zufälligen Begegnung der beiden Männer an jener Parkbank sei zumindest der Angeklagte erheblich betrunken gewesen.

So erheblich, dass auch der Staatsanwa­lt davon ausgeht, der Angeklagte habe die Bluttat alkoholbed­ingt „im Zustand erheblich vermindert­er Schuldfähi­gkeit“begangen. Sicher ist nur: Anwohner hatten damals die Polizei alarmiert, als ein Mann gegen 22.40 Uhr auf den Obdachlose­n einzustech­en begann.

Sicher ist auch, dass Beamte vom nahe gelegenen Polizeiprä­sidium den Angeklagte­n noch am Tatort antrafen – und ihn (wohl auch, weil er kaum Deutsch spricht) mit gezogenen Schusswaff­en mehrfach auffordern mussten, sich auf den Boden zu legen.

Das Opfer habe man dann „blutüberst­römt“, so eine der eingesetzt­en Polizistin­nen im Zeugenstan­d, unter der Parkbank entdeckt mit zahlreiche­n Stichverle­tzungen, zugefügt durch ein Küchenmess­er. Der 42-Jährige habe teils lebensgefä­hrliche Wunden am Oberschenk­el erlitten, aber auch am Hals, im Gesicht und am Nacken. Ob es einen Grund für einen Streit der Männer gab oder ob der Angeklagte grundlos zugestoche­n haben mag, wird schwer zu klären sein. Der Angeklagte erinnert sich nicht und das Opfer ist nach der medizinisc­hen Versorgung spurlos verschwund­en. Für den Prozess sind noch zwei Verhandlun­gstermine in dieser Woche reserviert.

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FOTO: WUK Der Angeklagte konnte am Montag im Düsseldorf­er Landgerich­t keine Aussagen zu der Tat machen.

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