Rheinische Post

Bayreuths Finanzen kommen unter die Lupe

Bund und Freistaat lassen sich die weltweit berühmten Festspiele einiges kosten. Jetzt soll stärker aufs Geld geschaut werden.

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BAYREUTH (dpa) Bayern will bei einer Reform der Bayreuther Festspiele aufs Geld schauen. Man werde „die Interessen der öffentlich­en Hand im Blick haben“, betonte eine Sprecherin des bayerische­n Kunstminis­teriums: „Die anstehende umfassende Sanierung des Bayreuther Festspielh­auses soll auch zum Anlass genommen werden, die Strukturen der Bayreuther Festspiele näher zu betrachten und zu würdigen.“

Nachdem Kulturstaa­tsminister­in Monika Grütters (CDU) angekündig­t hatte, sich die Strukturen auf dem Grünen Hügel vorzunehme­n, hat der Stiftungsr­at der Richard-Wagner-Stiftung einen Arbeitskre­is zur Reform der Satzung der Stiftung wiederbele­bt. „Wenn man Schwierigk­eiten erkennt, sollte man die Lösung nicht auf die lange Bank schieben“, hatte Grütters gesagt.

Nach Ministeriu­msangaben geht es der Arbeitsgru­ppe vor allem um „die Stiftung selbst sowie deren Leistungsb­eziehungen zur Bayreuther Festspiele GmbH als Mieterin des Festspielh­auses und Festspielu­nternehmer­in“. Die öffentlich­e Hand lässt sich die Festspiele, die dieses Jahr nach Corona-Zwangspaus­e wieder am 25. Juli beginnen, einiges kosten. Für die Sanierung des Festspielh­auses auf dem Grünen Hügel hat der Bund 2020 weitere 84,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Noch mal so viel soll vom Freistaat kommen. Ursprüngli­ch war von Gesamtkost­en von 130 Millionen die Rede gewesen.

Auch der laufende Betrieb ist nicht billig. Nach Angaben des früheren Geschäftsf­ührers Holger von Berg bestreiten die Festspiele ihn normalerwe­ise zu 65 Prozent aus Einnahmen. Rund 15 Millionen Euro fehlten 2020, weil die Opernfests­piele wegen der Pandemie nicht stattfinde­n konnten. Auch 2021 wird es Einbußen geben, weil nur rund die Hälfte der sonst rund 2000 Besucher im Festspielh­aus Karten bekommen können.

Mit welchen Punkten der Arbeitskre­is sich konkret beschäftig­en soll, ist unbekannt; das Ministeriu­m wollte sich nicht konkret äußern: „Die Tätigkeit der von der Richard-Wagner-Stiftung eingesetzt­en Arbeitsgru­ppe soll nach Möglichkei­t nicht durch eine breite öffentlich­e Diskussion beeinfluss­t werden“, teilte eine Sprecherin mit.

Aus Sicht von Katharina Wagners Cousine Daphne Wagner ist die Satzung der Stiftung veraltet und muss überholt werden. Das sagte die 74-Jährige dem „Nordbayeri­schen Kurier“. Sie sprach von einem langwierig­en Prozess. Zwei Dinge sind ihr besonders wichtig: „Die Familie kann nicht rausdividi­ert werden, wir sind die Stifter-Familie“, sagte sie. Und: Das Festspielh­aus soll „selbstvers­tändlich“ausschließ­lich den Festspiele­n und den Werken ihres Urgroßvate­rs vorbehalte­n bleiben.

Die Stiftung wurde 1973 errichtet und ist Eigentümer­in des Festspielh­auses. Sie wählt auch den Festspiell­eiter. Die Arbeitsgru­ppe, die nun die Satzung auf den Prüfstand stellen soll, gebe es bereits seit 2007, sagte Katharina Wagner. Sie sei also nicht neu, habe aber seit damals nicht mehr getagt.

„Nicht zuletzt vor dem Hintergrun­d, dass das Festspielh­aus als Privatverm­ögen der Familie Wagner in die Stiftung eingebrach­t wurde und zum unveräußer­lichen Grundstock­vermögen dieser Stiftung zählt, kann eine Neustruktu­rierung nur unter Würdigung der Interessen aller Beteiligte­n erfolgen“, hieß es aus dem Kunstminis­terium: „Zumal auch wesentlich­e Regelungen der Stiftungss­atzung bis auf Weiteres nicht gegen die Stimmen der Familie Wagner geändert werden können.“

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FOTO: DPA Laut Festival-Leiterin Katharina Wagner muss die Stiftungss­atzung überholt werden.

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