Bayreuths Finanzen kommen unter die Lupe
Bund und Freistaat lassen sich die weltweit berühmten Festspiele einiges kosten. Jetzt soll stärker aufs Geld geschaut werden.
BAYREUTH (dpa) Bayern will bei einer Reform der Bayreuther Festspiele aufs Geld schauen. Man werde „die Interessen der öffentlichen Hand im Blick haben“, betonte eine Sprecherin des bayerischen Kunstministeriums: „Die anstehende umfassende Sanierung des Bayreuther Festspielhauses soll auch zum Anlass genommen werden, die Strukturen der Bayreuther Festspiele näher zu betrachten und zu würdigen.“
Nachdem Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) angekündigt hatte, sich die Strukturen auf dem Grünen Hügel vorzunehmen, hat der Stiftungsrat der Richard-Wagner-Stiftung einen Arbeitskreis zur Reform der Satzung der Stiftung wiederbelebt. „Wenn man Schwierigkeiten erkennt, sollte man die Lösung nicht auf die lange Bank schieben“, hatte Grütters gesagt.
Nach Ministeriumsangaben geht es der Arbeitsgruppe vor allem um „die Stiftung selbst sowie deren Leistungsbeziehungen zur Bayreuther Festspiele GmbH als Mieterin des Festspielhauses und Festspielunternehmerin“. Die öffentliche Hand lässt sich die Festspiele, die dieses Jahr nach Corona-Zwangspause wieder am 25. Juli beginnen, einiges kosten. Für die Sanierung des Festspielhauses auf dem Grünen Hügel hat der Bund 2020 weitere 84,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Noch mal so viel soll vom Freistaat kommen. Ursprünglich war von Gesamtkosten von 130 Millionen die Rede gewesen.
Auch der laufende Betrieb ist nicht billig. Nach Angaben des früheren Geschäftsführers Holger von Berg bestreiten die Festspiele ihn normalerweise zu 65 Prozent aus Einnahmen. Rund 15 Millionen Euro fehlten 2020, weil die Opernfestspiele wegen der Pandemie nicht stattfinden konnten. Auch 2021 wird es Einbußen geben, weil nur rund die Hälfte der sonst rund 2000 Besucher im Festspielhaus Karten bekommen können.
Mit welchen Punkten der Arbeitskreis sich konkret beschäftigen soll, ist unbekannt; das Ministerium wollte sich nicht konkret äußern: „Die Tätigkeit der von der Richard-Wagner-Stiftung eingesetzten Arbeitsgruppe soll nach Möglichkeit nicht durch eine breite öffentliche Diskussion beeinflusst werden“, teilte eine Sprecherin mit.
Aus Sicht von Katharina Wagners Cousine Daphne Wagner ist die Satzung der Stiftung veraltet und muss überholt werden. Das sagte die 74-Jährige dem „Nordbayerischen Kurier“. Sie sprach von einem langwierigen Prozess. Zwei Dinge sind ihr besonders wichtig: „Die Familie kann nicht rausdividiert werden, wir sind die Stifter-Familie“, sagte sie. Und: Das Festspielhaus soll „selbstverständlich“ausschließlich den Festspielen und den Werken ihres Urgroßvaters vorbehalten bleiben.
Die Stiftung wurde 1973 errichtet und ist Eigentümerin des Festspielhauses. Sie wählt auch den Festspielleiter. Die Arbeitsgruppe, die nun die Satzung auf den Prüfstand stellen soll, gebe es bereits seit 2007, sagte Katharina Wagner. Sie sei also nicht neu, habe aber seit damals nicht mehr getagt.
„Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass das Festspielhaus als Privatvermögen der Familie Wagner in die Stiftung eingebracht wurde und zum unveräußerlichen Grundstockvermögen dieser Stiftung zählt, kann eine Neustrukturierung nur unter Würdigung der Interessen aller Beteiligten erfolgen“, hieß es aus dem Kunstministerium: „Zumal auch wesentliche Regelungen der Stiftungssatzung bis auf Weiteres nicht gegen die Stimmen der Familie Wagner geändert werden können.“