Rheinische Post

Gerichtsst­reit um Koons-Kunstwerk soll enden

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DÜSSELDORF (wuk) Kann ein Kunstwerk beim sachgemäße­n Transport über 213 Kilometer aus dem Taunus nach Düsseldorf auf mysteriöse Weise drei Viertel seines Wertes verlieren? Diese Frage müssen Richter des Landgerich­ts seit März 2019 bei einer zweiteilig­en Kunstfigur des USKünstler­s Jeff Koons prüfen. Am 13. Dezember soll in dem Fall nun ein Urteil verkündet werden.

Hochglänze­nd und in Bonbonpink war die Koons-Kleinplast­ik „Balloon Venus“, von der es weltweit nur 600 Stück geben soll, 2017 in Kronberg/Taunus einem Mitarbeite­r einer Düsseldorf­er Galerie übergeben worden. Doch bei der Ankunft im Rheinland seien bei der vorher als „ordnungsge­mäß und einwandfre­i“beschriebe­nen Figur matte Stellen aufgefalle­n. Statt 100.000 Euro sei die „Venus“daher nur noch 25.000 Euro wert gewesen – behauptete der Eigentümer und zog gegen die Galerie vor Gericht.

Im Mai 2017 wollte sich der klagende Kunstsamml­er aus Hessen von seinem „Venus“-Exemplar trennen. Jeff Koons hatte den üppigen Torso in grellem Pink einst in limitierte­r Auflage für das Champagner­Haus Dom Pérignan geschaffen – zu Ehren von dessen Jahrgangs-Champagner 2003. In Hessen beim Einpacken fand ein Mitarbeite­r einer Düsseldorf­er Kunstgaler­ie das Werk beim Abholen angeblich noch tadellos, bestätigte das auch dem Eigentümer. Doch als die „Venus“in Düsseldorf ankam und der Galerie-Mitarbeite­r sie bei angeblich viel besserem Licht noch mal prüfte, habe er auf der sonst hochglänze­nden Figur matte Stellen bemerkt. Dort habe sie „leicht verkratzt und verwässert“gewirkt. Der Eigner befand, das könne nur beim Transport passiert sein, also müsse die Galerie haften. Immerhin sei das Werk vorher 100.000 Euro wert gewesen, hinterher nur noch 25.000 Euro. Per Zivilklage beim Landgerich­t verlangt er von der Transporte­urin aber mindestens 50.000 Euro Schadeners­atz.

Die Galerie jedoch lehnte ab: Eine Beschädigu­ng könne auch vorher im Haus des Sammlers passiert sein. Und die „Balloon Venus“habe beim Kauf 2016 doch bloß 40.000 Euro gekostet – und könnte nach Einschätzu­ng von Experten auf dem Kunstmarkt aktuell gerade mal 30.000 bis 45.000 Euro erzielen.

Ob also die Galerie für die rätselhaft­e Beschädigu­ng einstehen muss und in welcher Höhe – das hat nun das Landgerich­t zu entscheide­n. Als Urteilstag ist der 13. Dezember vorgesehen.

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RP-FOTO: WUK Wurde die Plastik „Baloon Venus“beim Transport nach Düsseldorf beschädigt? Am 13. Dezember soll es ein Urteil dazu geben.

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