Erste Urteile in Myanmar gegen Aung San Suu Kyi
NAYPYIDAW (dpa) Myanmars entmachtete Regierungschefin Aung San Suu Kyi muss für mindestens zwei Jahre in Haft. Ein Sondergericht sprach Suu Kyi in zwei Anklagepunkten schuldig. Konkret gehe es um die Vorwürfe der Anstiftung zum Aufruhr und der Verletzung von Corona-Maßnahmen, sagten mit dem Verfahren vertraute Personen am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Die Justiz wirft der 76-Jährigen weitere Vergehen vor, darunter Verstöße gegen die Außenhandelsgesetze und Korruption. Wann die Urteile dazu fallen sollen, ist noch unklar. Insgesamt drohen Suu Kyi Experten zufolge bis zu 100 Jahre Haft.
Das Gericht setzte zunächst vier Jahre Haft an. Wenige Stunden nach den Urteilen gab die Militärjunta bekannt, das Strafmaß auf zwei Jahre verkürzen zu wollen. Dies berichteten staatliche Medien unter Berufung auf die Generäle. Zudem dürfe die Friedensnobelpreisträgerin im Hausarrest – in dem sie sich seit dem Putsch Anfang Februar befindet – verbleiben und müsse nicht ins Gefängnis, hieß es. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, auch Journalisten sind im Gericht in der Hauptstadt Naypyidaw nicht zugelassen.
Eines der Urteile bezieht sich auf den Wahlkampf im vergangenen Jahr, als Suu Kyi ihren Anhängern zugewunken hatte. Obwohl sie dabei eine Maske und ein Gesichtsvisier trug, wurde dies vom Gericht als Verstoß gegen die Corona-Regeln gewertet. Im zweiten Urteil geht es um eine Mitteilung ihrer Partei nach dem Putsch, in der die Bürger aufgerufen wurden, sich gegen den Umsturz zu wehren. Zu diesem Zeitpunkt befand Suu Kyi sich aber bereits im Hausarrest.
Wie Suu Kyi auf die Urteile reagierte, wurde nicht bekannt. Außer wenigen Aufnahmen aus dem Gerichtssaal aus den vergangenen Monaten wurde sie seit dem Umsturz nicht mehr öffentlich gesehen.Die Verfahren gegen sie und den entmachteten Präsidenten Win Myint hatten im Juni begonnen, waren aber wegen der Corona-Pandemie zeitweise unterbrochen worden. Win Myint (70) wurde am Montag wegen der gleichen Vorwürfe ebenfalls zu vier Jahren Haft verurteilt. Auch sein Strafmaß wurde von der Junta auf zwei Jahre verkürzt.